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Leistungen

Gutachten für die technische Gebäudeausrüstung

Vier Bereiche mit unterschiedlichen Anlässen: ein akuter Schaden, eine Anlage, die nicht leistet, eine Planung vor der Vergabe oder ein Gebäude, dessen Zustand belastbar festgestellt werden muss.

Betroffene mit einem akuten Problem

Schäden und Feuchtigkeit

Ursache, Ausmaß und Verantwortlichkeit feststellen.

Bauherren, Projektentwickler, öffentliche Auftraggeber

Planung und Qualitätssicherung

Die Fachplanung nachgerechnet, bevor gebaut wird.

Käufer, Bauherren, Eigentümer und Verwalter

Kauf, Bau und Bestand

Den Zustand belastbar feststellen, vor dem Kauf und nach der Abnahme.

Sie wissen noch nicht, welche Leistung passt?

Schildern Sie uns den Anlass. Wir sagen Ihnen, welche Untersuchung zu Ihrer Frage passt – und ob sich der Aufwand in Ihrem Fall überhaupt lohnt.

Ausserhalb von Dortmund?

Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:

Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.

Häufige Fragen

Bevor Sie sich entscheiden

Fachfragen zu einer einzelnen Leistung beantworten wir auf der jeweiligen Seite.

Ich weiss nicht, welche Leistung zu meinem Fall passt.

Das müssen Sie auch nicht. Schildern Sie den Anlass – ein Riss, ein hoher Verbrauch, ein Streit über die Abnahme – und wir ordnen ihn zu. Häufig ist die passende Untersuchung eine andere als die zuerst vermutete: Bei Schimmel etwa entscheidet nicht der Befund an der Wand, sondern die Frage, ob Bauteil oder Lüftung die Ursache sind.

Können mehrere Leistungen in einem Auftrag zusammengefasst werden?

Ja, und oft ist das sinnvoll. Ein Ortstermin lässt sich für mehrere Fragestellungen nutzen – etwa Heizung und Lüftung gemeinsam, weil die Auslegung der einen die andere beeinflusst. Was zusammengehört, sagen wir Ihnen vorab.

Brauche ich ein Gutachten oder reicht eine Ortsbesichtigung?

Eine Besichtigung beantwortet, ob ein Verdacht begründet ist. Ein Gutachten beantwortet, woran es liegt, wer es zu vertreten hat und was die Beseitigung kostet – nachvollziehbar dokumentiert. Für ein Gespräch mit der Gegenseite oder der Versicherung braucht es in der Regel das Zweite.

Prüfen Sie auch Anlagen, die Sie selbst geplant haben?

Wir planen und führen nicht aus – das ist die Grundlage unserer Neutralität. Auch Planungen verbundener Unternehmen der Novus-Gruppe prüfen wir nicht. Auf Wunsch benennen wir Ihnen dafür einen unabhängigen Dritten.

Übernehmen Sie auch wiederkehrende Prüfungen von Brandmelde- und Löschanlagen?

Die wiederkehrende Prüfung nach Prüfverordnung darf nur ein bauaufsichtlich anerkannter Prüfsachverständiger durchführen. Diese Anerkennung liegt derzeit nicht vor. Was wir übernehmen: die gutachterliche Beurteilung von Ausführung, Auslegung und Schnittstellen dieser Anlagen – etwa im Streitfall oder vor der Abnahme.

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