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Kauf, Bau und Bestand

Bauabnahme – der Termin, an dem sich die Beweislast umkehrt

Die Abnahme ist der wichtigste Termin des gesamten Bauvorhabens. Mit ihr geht die Beweislast auf Sie über: Bis dahin muss der Unternehmer beweisen, dass seine Leistung mangelfrei ist – danach müssen Sie beweisen, dass sie es nicht ist. Gleichzeitig beginnt die Gewährleistungsfrist, und die Fälligkeit der Schlusszahlung tritt ein.

Kauf, Bau und Bestand

Der Termin, an dem sich die Beweislast umkehrt

Wir begleiten die Abnahme und stellen fest, was im Protokoll stehen muss. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der technischen Gebäudeausrüstung, weil dort die Mängel liegen, die ein baulich orientierter Blick nicht erfasst: fehlende Einregulierungsprotokolle der Lüftung, ein nicht durchgeführter hydraulischer Abgleich, ein fehlendes Prüfprotokoll der Elektroinstallation, eine Wärmepumpe mit unplausibler Vorlauftemperatur.

Entscheidend ist nicht nur, ob ein Mangel erkannt wird, sondern wie er protokolliert wird. Ein Eintrag wie „Heizung funktioniert nicht richtig“ ist im Streitfall wertlos. Ein Eintrag mit Ort, Befund, Messwert und der verletzten Regel ist durchsetzbar. Genau darauf achten wir.

  • Alle geschuldeten Nachweise je Gewerk auf Vollständigkeit geprüft
  • Funktionsprüfung der Anlagentechnik statt reiner Sichtkontrolle
  • Mängelliste als Grundlage für die Erklärung zur Abnahme
Heizungsverteiler mit Umwälzpumpe, Manometern und Absperrarmaturen in einem Heizraum

Warum bei uns

Was diese Prüfung verwertbar macht

Wir rechnen nach

Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.

Alle Gewerke

Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.

Wir führen nicht aus

Keine Instandsetzung, kein wirtschaftliches Interesse am Umfang einer Sanierung. Genau das macht die Feststellung für beide Seiten verwertbar.

Leistungsumfang

Worauf wir bei der Abnahme achten

  • 01

    Vollständigkeit der geschuldeten Nachweise: Einregulierungs-, Mess- und Prüfprotokolle je Gewerk

  • 02

    hydraulischer Abgleich der Heizung und Plausibilität der Vorlauftemperatur

  • 03

    Volumenstrommessung der Lüftungsanlage und Vorliegen des Einregulierungsprotokolls

  • 04

    Prüfprotokoll der Elektroinstallation nach DIN VDE 0100-600 mit vollständigen Messwerten

  • 05

    Trinkwasserinstallation: Spülprotokoll, Druckprüfung, Temperaturen

  • 06

    Funktionsprüfung der Regelung und der Schnittstellen zwischen den Gewerken

  • 07

    erkennbare bauliche Mängel, insbesondere an Abdichtung, Anschlüssen und Oberflächen

  • 08

    Vollständigkeit der Bestands- und Revisionsunterlagen sowie der Wartungsanleitungen

  • 09

    Protokollierung jedes Befunds mit Ort, Beschreibung, Messwert und verletzter Regel

Anlass

Typische Anlässe

  • Abnahme eines Neubaus vom Bauträger oder Generalunternehmer

  • Abnahme einzelner Gewerke bei Einzelvergabe

  • Abnahme nach umfangreicher Sanierung oder Heizungserneuerung

  • der Unternehmer drängt auf Abnahme, obwohl Nachweise fehlen

  • Übergabe einer Wohnung oder eines Gewerbeobjekts an den Nutzer

  • Abnahme durch Wohnungsunternehmen und Verwaltungen

Ablauf

Was passiert, wenn Sie uns beauftragen

  1. 1

    Unterlagen anfordern

    Leistungsverzeichnis, Planung und die geschuldeten Protokolle. Was fehlt, ist bereits vor dem Termin ein Punkt für die Liste.

  2. 2

    Begehung mit Messung

    Wir prüfen die Anlagentechnik im Betrieb und messen dort, wo ein Protokoll fehlt oder unplausibel ist.

  3. 3

    Mängel festhalten

    Jeder Befund mit Lage, Ausmass und Zuordnung zum Gewerk – so, dass er im Abnahmeprotokoll verwendbar ist.

  4. 4

    Bericht

    Sie erhalten die Mängelliste und eine Einschätzung, ob die Abnahme erklärt werden kann oder zu verweigern ist.

Grundlage

Wonach wir beurteilen

Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.

VOB/B § 12
Abnahme, Formen und Wirkungen
BGB §§ 640 ff.
Abnahme und Mängelrechte beim Werkvertrag
VOB/C
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen der einzelnen Gewerke
DIN VDE 0100-600, DIN 1946-6, DIN 1988
Nachweise, die zur geschuldeten Leistung gehören

Was das kostet

Der Aufwand richtet sich nach Größe des Objekts und Umfang der Anlagentechnik. Die Begleitung einer Abnahme mit Kurzprotokoll ist günstiger als eine Abnahme mit vollständiger Mängeldokumentation und Messungen.

Gemessen an den Beträgen, um die es bei einer Schlusszahlung und in der Gewährleistung geht, ist der Aufwand gering. Wir nennen den Preis vorab verbindlich.

Ausserhalb von Dortmund?

Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:

Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.

Häufige Fragen

Was Auftraggeber vorher wissen wollen

Kann ich die Abnahme verweigern, wenn Nachweise fehlen?

Eine unvollständige Dokumentation kann einen wesentlichen Mangel darstellen, weil die Nachweise Teil der geschuldeten Leistung sind. Ob das eine Abnahmeverweigerung rechtfertigt, beurteilt Ihr Rechtsbeistand – wir stellen fest, was fehlt und welche Messwerte nachzuholen sind.

Was passiert, wenn ein Mangel im Protokoll fehlt?

Ein bei der Abnahme bekannter, aber nicht vorbehaltener Mangel kann zum Verlust von Mängelrechten führen. Deshalb ist entscheidend, dass jeder Befund konkret protokolliert wird – mit Ort, Beschreibung und, wo möglich, Messwert.

Übernehmen Sie damit die Bauleitung?

Nein. Wir stellen fest und dokumentieren, wir weisen niemanden an und übernehmen keine Verantwortung für den Bauablauf. Diese Trennung ist Voraussetzung dafür, dass wir denselben Vorgang später neutral begutachten können.

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