Wir rechnen nach
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Kauf, Bau und Bestand
Die Abnahme ist der wichtigste Termin des gesamten Bauvorhabens. Mit ihr geht die Beweislast auf Sie über: Bis dahin muss der Unternehmer beweisen, dass seine Leistung mangelfrei ist – danach müssen Sie beweisen, dass sie es nicht ist. Gleichzeitig beginnt die Gewährleistungsfrist, und die Fälligkeit der Schlusszahlung tritt ein.
Kauf, Bau und Bestand
Wir begleiten die Abnahme und stellen fest, was im Protokoll stehen muss. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der technischen Gebäudeausrüstung, weil dort die Mängel liegen, die ein baulich orientierter Blick nicht erfasst: fehlende Einregulierungsprotokolle der Lüftung, ein nicht durchgeführter hydraulischer Abgleich, ein fehlendes Prüfprotokoll der Elektroinstallation, eine Wärmepumpe mit unplausibler Vorlauftemperatur.
Entscheidend ist nicht nur, ob ein Mangel erkannt wird, sondern wie er protokolliert wird. Ein Eintrag wie „Heizung funktioniert nicht richtig“ ist im Streitfall wertlos. Ein Eintrag mit Ort, Befund, Messwert und der verletzten Regel ist durchsetzbar. Genau darauf achten wir.

Warum bei uns
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.
Keine Instandsetzung, kein wirtschaftliches Interesse am Umfang einer Sanierung. Genau das macht die Feststellung für beide Seiten verwertbar.
Leistungsumfang
Vollständigkeit der geschuldeten Nachweise: Einregulierungs-, Mess- und Prüfprotokolle je Gewerk
hydraulischer Abgleich der Heizung und Plausibilität der Vorlauftemperatur
Volumenstrommessung der Lüftungsanlage und Vorliegen des Einregulierungsprotokolls
Prüfprotokoll der Elektroinstallation nach DIN VDE 0100-600 mit vollständigen Messwerten
Trinkwasserinstallation: Spülprotokoll, Druckprüfung, Temperaturen
Funktionsprüfung der Regelung und der Schnittstellen zwischen den Gewerken
erkennbare bauliche Mängel, insbesondere an Abdichtung, Anschlüssen und Oberflächen
Vollständigkeit der Bestands- und Revisionsunterlagen sowie der Wartungsanleitungen
Protokollierung jedes Befunds mit Ort, Beschreibung, Messwert und verletzter Regel
Anlass
Abnahme eines Neubaus vom Bauträger oder Generalunternehmer
Abnahme einzelner Gewerke bei Einzelvergabe
Abnahme nach umfangreicher Sanierung oder Heizungserneuerung
der Unternehmer drängt auf Abnahme, obwohl Nachweise fehlen
Übergabe einer Wohnung oder eines Gewerbeobjekts an den Nutzer
Abnahme durch Wohnungsunternehmen und Verwaltungen
Ablauf
Leistungsverzeichnis, Planung und die geschuldeten Protokolle. Was fehlt, ist bereits vor dem Termin ein Punkt für die Liste.
Wir prüfen die Anlagentechnik im Betrieb und messen dort, wo ein Protokoll fehlt oder unplausibel ist.
Jeder Befund mit Lage, Ausmass und Zuordnung zum Gewerk – so, dass er im Abnahmeprotokoll verwendbar ist.
Sie erhalten die Mängelliste und eine Einschätzung, ob die Abnahme erklärt werden kann oder zu verweigern ist.
Grundlage
Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.
Der Aufwand richtet sich nach Größe des Objekts und Umfang der Anlagentechnik. Die Begleitung einer Abnahme mit Kurzprotokoll ist günstiger als eine Abnahme mit vollständiger Mängeldokumentation und Messungen.
Gemessen an den Beträgen, um die es bei einer Schlusszahlung und in der Gewährleistung geht, ist der Aufwand gering. Wir nennen den Preis vorab verbindlich.
Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:
Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.
Häufige Fragen
Eine unvollständige Dokumentation kann einen wesentlichen Mangel darstellen, weil die Nachweise Teil der geschuldeten Leistung sind. Ob das eine Abnahmeverweigerung rechtfertigt, beurteilt Ihr Rechtsbeistand – wir stellen fest, was fehlt und welche Messwerte nachzuholen sind.
Ein bei der Abnahme bekannter, aber nicht vorbehaltener Mangel kann zum Verlust von Mängelrechten führen. Deshalb ist entscheidend, dass jeder Befund konkret protokolliert wird – mit Ort, Beschreibung und, wo möglich, Messwert.
Nein. Wir stellen fest und dokumentieren, wir weisen niemanden an und übernehmen keine Verantwortung für den Bauablauf. Diese Trennung ist Voraussetzung dafür, dass wir denselben Vorgang später neutral begutachten können.