Wir rechnen nach
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Planung und Qualitätssicherung
In Projekten mit mehreren Fachplanern, Generalplanern oder wechselnden Beteiligten stellt sich für den Bauherrn regelmäßig dieselbe Frage: Ist die Planung eigentlich so weit, wie sie sein müsste? Die Antwort kommt meist von denjenigen, die selbst planen – und fällt entsprechend optimistisch aus. Sichtbar wird der tatsächliche Reifegrad erst, wenn Angebote weit auseinanderliegen oder auf der Baustelle Fragen aufkommen, die längst geklärt sein müssten.
Planung und Qualitätssicherung
Das Audit beantwortet diese Frage objektiv. Wir bewerten die Planung zu definierten Zeitpunkten anhand eines festen Kriterienkatalogs: Vollständigkeit gegenüber dem Leistungsbild der HOAI, Reifegrad der einzelnen Gewerke, Qualität der Schnittstellenkoordination, Nachvollziehbarkeit der Berechnungen, Dokumentation von Entscheidungen und Änderungen sowie Termin- und Kostenverfolgung.
Das Ergebnis ist ein Bericht mit Bewertung je Kriterium, der Entwicklung gegenüber dem letzten Audit und einer Liste der Punkte, die bis zum nächsten Meilenstein abzuarbeiten sind. Für den Bauherrn ist das ein Steuerungsinstrument; für die Planungsbeteiligten eine klare, nachvollziehbare Erwartungshaltung statt diffuser Kritik.

Warum bei uns
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.
Die Planprüfung beurteilt das Ergebnis: Stimmt das, was geplant wurde? Sie ist eine Momentaufnahme an einem Meilenstein. Das Audit beurteilt den Weg dorthin: Wird so geplant, dass am Ende ein brauchbares Ergebnis herauskommt? Es läuft projektbegleitend und betrachtet Vollständigkeit, Reifegrad, Schnittstellenkoordination, Änderungsmanagement und Termintreue. Beide Leistungen lassen sich einzeln oder kombiniert beauftragen.
Leistungsumfang
Vollständigkeit der Planungsleistungen gegenüber dem beauftragten Leistungsbild
Reifegrad je Gewerk im Verhältnis zum erreichten Projektmeilenstein
Schnittstellenkoordination zwischen TGA, Architektur, Tragwerk und Brandschutz
Nachvollziehbarkeit und Aktualität der Berechnungen und Annahmen
Änderungsmanagement: Sind Entscheidungen dokumentiert und in allen Gewerken nachgeführt?
Qualität der Planunterlagen: Plankopf, Revisionsstände, Zeichnungsverzeichnis, Maßstäbe
BIM-Anwendung, sofern vereinbart: Modellqualität, Kollisionsprüfung, Attribuierung
Termin- und Kostenverfolgung gegenüber dem Planungsterminplan
Abarbeitungsstand offener Punkte aus vorangegangenen Audits
Anlass
Bauherr ohne eigene technische Projektsteuerung
Generalplaner- oder Generalunternehmervergabe, bei der die Planung beim Auftragnehmer liegt
Projekte mit mehreren Fachplanern und häufigen Änderungen
Verdacht auf Planungsverzug, bevor er sich im Bauterminplan zeigt
Planerwechsel: Bewertung des übernommenen Planungsstands
öffentliche Auftraggeber mit Nachweispflicht gegenüber Gremien und Fördermittelgebern
Ablauf
Was wurde beauftragt, und welcher Meilenstein ist erreicht? Ohne diesen Massstab gibt es keinen Reifegrad.
Vollständigkeit und Tiefe je Gewerk gegenüber dem geschuldeten Leistungsstand.
Reifegrad je Gewerk, mit Benennung der Lücken, die den Projektfortschritt gefährden.
Bewertung je Gewerk als Entscheidungsgrundlage – für die Freigabe des nächsten Schritts oder für eine Nachforderung.

Grundlage
Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.
Der Aufwand richtet sich nach der Zahl der Gewerke, dem Planungsstand und danach, ob das Audit einmalig oder begleitend zu mehreren Meilensteinen erfolgt. Ein Audit eines einzelnen Gewerks ist deutlich günstiger als eine Bewertung der gesamten TGA-Planung.
Wir nennen den Preis vorab verbindlich. Planungen von Unternehmen unserer Gruppe prüfen wir nicht – auf Wunsch benennen wir einen unabhängigen Dritten.
Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:
Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.
Häufige Fragen
Eine Prüfung ist nur dann etwas wert, wenn der Prüfer nicht auch der Planer sein könnte. Planungen, die von Unternehmen unserer Gruppe erstellt wurden, prüfen wir deshalb nicht. Aufträge, bei denen ein verbundenes Unternehmen geplant oder ausgeführt hat, nehmen wir nicht an. Auf Wunsch benennen wir Ihnen dafür einen unabhängigen Dritten.
Erfahrungsgemäß nicht, wenn der Kriterienkatalog vorab bekannt ist und das Audit auch feststellt, was gut läuft. Für gute Planer ist ein Audit ein Beleg ihrer Leistung – und ein Mittel, fehlende Zuarbeit anderer Beteiligter sichtbar zu machen.
Bei mittleren Projekten an den Leistungsphasenübergängen, also drei- bis viermal. Bei großen oder kritischen Projekten quartalsweise.
Nein. Wir bewerten und berichten, wir steuern nicht und weisen niemanden an. Die Verantwortung für Entscheidungen bleibt beim Bauherrn, die für die Planung beim Planer.