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Kauf, Bau und Bestand

Baubegleitende Qualitätskontrolle – prüfen, solange es noch sichtbar ist

Die meisten Baumängel entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus Zeitdruck und fehlender Kontrolle an den Punkten, an denen etwas verschlossen wird. Eine Abdichtung lässt sich beurteilen, solange die Baugrube offen ist. Eine Leitungsführung im Estrich lässt sich prüfen, bevor der Estrich eingebracht wird. Danach kostet jede Feststellung ein Vielfaches – und in der Gewährleistung tragen Sie die Beweislast.

Kauf, Bau und Bestand

Prüfen, solange es noch sichtbar ist

Wir begleiten Ihr Bauvorhaben mit Prüfterminen zu den Zeitpunkten, an denen eine Korrektur noch günstig ist. Der Schwerpunkt liegt auf der technischen Gebäudeausrüstung, weil dort die Mängel liegen, die eine baulich ausgerichtete Kontrolle nicht erfasst – und weil die Technik den größten Anteil an den Folgekosten hat.

Nach jedem Termin erhalten Sie einen Bericht mit Fotos, Befunden und einer nach Dringlichkeit geordneten Liste. Sie entscheiden, was Sie gegenüber dem ausführenden Betrieb geltend machen. Wir treten dabei nicht als Ihr Vertreter gegenüber den Firmen auf – wir stellen fest, Sie entscheiden.

  • Kontrolle an den Punkten, an denen etwas verschlossen wird
  • Abdichtung, Trassenführung und Technikflächen vor dem Verfüllen beurteilt
  • Feststellungen laufend dokumentiert statt erst bei der Abnahme
Verrohrung einer Versorgungsanlage mit Flanschverbindungen, Absperrarmaturen und Behältern

Warum bei uns

Was diese Prüfung verwertbar macht

Wir rechnen nach

Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.

Alle Gewerke

Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.

Baubegleitung ist keine Bauleitung

Wir prüfen und dokumentieren zu vereinbarten Zeitpunkten. Wir erteilen keine Anweisungen an ausführende Betriebe, koordinieren keine Gewerke und übernehmen keine Verantwortung für den Bauablauf – das ist Aufgabe der Bauleitung. Diese Trennung ist kein Formalismus: Wer den Bauablauf mitverantwortet, kann denselben Vorgang später nicht mehr neutral begutachten. Genau darauf beruht der Wert unserer Feststellungen im Streitfall.

Leistungsumfang

Typische Prüfzeitpunkte

  • 01

    vor dem Verfüllen der Baugrube: Bauwerksabdichtung, Dränage, Sockelausbildung, Durchdringungen

  • 02

    Rohbau: Aussparungen und Durchbrüche für die Technik, Trassenführung, Technikflächen

  • 03

    vor dem Verschließen der Vorwandinstallation: Trinkwasser- und Abwasserleitungen, Dämmung, Befestigung

  • 04

    vor dem Einbringen des Estrichs: Leitungsführung, Fußbodenheizung, Randdämmstreifen, Dichtheitsprüfung

  • 05

    Gebäudehülle: Luftdichtheitsebene, Anschlüsse, Dämmung vor dem Verschließen

  • 06

    Installation der Anlagentechnik: Aufstellung, Anbindung, Zugänglichkeit für Wartung

  • 07

    Inbetriebnahme: Einregulierung, Messprotokolle, Funktionsprüfung

  • 08

    vor der Abnahme: Vollständigkeit der Nachweise und Dokumentation

Anlass

Typische Anlässe

  • Neubau mit Bauträger oder Generalunternehmer, ohne eigene Fachbauleitung

  • private Bauherren, die technische Gewerke nicht selbst beurteilen können

  • umfangreiche Sanierung im Bestand, insbesondere bei Heizungserneuerung

  • Zweifel an der Ausführungsqualität nach einem ersten Befund

  • Wohnungsunternehmen ohne eigene technische Bauüberwachung

  • Fördervorhaben mit Nachweispflichten während der Bauzeit

Ablauf

Was passiert, wenn Sie uns beauftragen

  1. 1

    Termine festlegen

    Gemeinsam mit dem Bauablauf: vor dem Verfüllen, vor dem Verschliessen von Schächten, vor dem Estrich. Dort entscheidet sich die Qualität.

  2. 2

    Begehung

    Aufnahme des Bautenstands an den vereinbarten Punkten, mit Fotodokumentation und Messung, wo erforderlich.

  3. 3

    Feststellungen melden

    Sie erhalten den Bericht zeitnah – früh genug, um eine Nachbesserung zu verlangen, solange sie noch einfach ist.

  4. 4

    Fortschreiben

    Die Feststellungen werden über den Bauablauf fortgeschrieben und bilden die Grundlage für die Abnahme.

Grundlage

Wonach wir beurteilen

Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.

VOB/C
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen der Gewerke, Maßstab der Ausführung
DIN 18533 und DIN 4108
Abdichtung erdberührter Bauteile und Wärmeschutz
DIN 1988, DIN VDE 0100, DIN EN 12831
Ausführungsregeln der technischen Gewerke
DIN EN 13829
Luftdichtheitsmessung, sofern vereinbart

Was das kostet

Abgerechnet wird je Prüftermin einschliesslich Bericht. Der Umfang richtet sich danach, wie viele Zeitpunkte Sie begleiten lassen möchten – bei einem Einfamilienhaus sind vier bis sechs Termine üblich.

Ein einziger rechtzeitig erkannter Ausführungsfehler – etwa eine fehlerhafte Abdichtung vor dem Verfüllen – trägt die Begleitung in der Regel um ein Vielfaches. Wir nennen den Preis vorab verbindlich.

Ausserhalb von Dortmund?

Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:

Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.

Häufige Fragen

Was Auftraggeber vorher wissen wollen

Übernehmen Sie die Bauleitung?

Nein. Wir prüfen und dokumentieren, wir erteilen keine Anweisungen und koordinieren keine Gewerke. Wer den Bauablauf mitverantwortet, kann denselben Vorgang später nicht mehr neutral begutachten – deshalb halten wir diese Trennung konsequent ein.

Wie viele Termine sind sinnvoll?

Bei einem Einfamilienhaus üblicherweise vier bis sechs, orientiert an den Zeitpunkten, zu denen etwas verschlossen wird. Entscheidend ist nicht die Anzahl, sondern die richtige zeitliche Lage – ein Termin nach dem Estrich bringt für die Leitungsführung nichts mehr.

Was mache ich mit den festgestellten Mängeln?

Sie machen sie gegenüber Ihrem Vertragspartner geltend – dem Bauträger, Generalunternehmer oder ausführenden Betrieb. Unser Bericht ist so aufgebaut, dass er sich dafür unmittelbar verwenden lässt: mit Ort, Befund, verletzter Regel und Foto.

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