Wir rechnen nach
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Planung und Qualitätssicherung
Ein Planungsfehler kostet in der Planungsphase Stunden, in der Bauphase Wochen und nach der Abnahme ein Gutachten, einen Anwalt und einen Prozess. Trotzdem geht die TGA-Planung in den meisten Projekten ungeprüft in die Ausschreibung – geprüft wird die Architektur, geprüft wird die Statik, und die Technik, die vierzig Prozent der Baukosten ausmacht, geht durch.
Planung und Qualitätssicherung
Wir prüfen die Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung, bevor ausgeschrieben oder gebaut wird. Und zwar nicht formal, sondern rechnend: Wir ziehen die Heizlast neu, kontrollieren die Kühllast, rechnen Volumenströme und Rohrnetze nach, prüfen Anschlussleistungen und Selektivität und vergleichen das Ergebnis mit dem, was in der Planung steht.
Der zweite Prüfstrang betrifft die Schnittstellen. Der überwiegende Teil der Fehler in Ausführungsplanungen liegt nicht innerhalb eines Gewerks, sondern zwischen den Gewerken: Trassen, die sich kreuzen, Technikflächen, die zu klein bemessen sind, Brandschutzanforderungen, die in der Lüftungsplanung nicht abgebildet sind, Datenpunkte, die im MSR-Umfang fehlen. Diese Prüfung leistet die klassische Planprüfung nicht, weil sie je Gewerk erfolgt.

Warum bei uns
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.
Keine Instandsetzung, kein wirtschaftliches Interesse am Umfang einer Sanierung. Genau das macht die Feststellung für beide Seiten verwertbar.
Leistungsumfang
Rechnerische Prüfung: Heizlast nach DIN EN 12831, Kühllast nach VDI 2078, Volumenströme nach DIN 1946-6, Rohrnetz- und Druckverlustberechnung, Trinkwasserberechnung nach DIN 1988-300, Anschlussleistungen und Selektivität
Konzeptprüfung: Eignung des gewählten Anlagenkonzepts für Nutzung, Betrieb und Wirtschaftlichkeit, Bewertung der Erzeugerkonfiguration
Schnittstellen: Trassenführung, Technikflächen, Schachtquerschnitte, Durchbrüche, Abstimmung mit Architektur und Tragwerk
Brandschutz in der Technik: Abschottungen, Brandschutzklappen, Funktionserhalt, Ansteuerung durch die Brandmeldeanlage
Regelwerks- und Normkonformität einschliesslich GEG und Förderfähigkeit
Vollständigkeit der Planunterlagen für die jeweilige Leistungsphase nach HOAI
Leistungsverzeichnisse: Übereinstimmung mit der Planung, Mengenplausibilität, fehlende und überflüssige Positionen, Produktneutralität
Betreiberfreundlichkeit: Wartbarkeit, Zugänglichkeit, Messkonzept und Dokumentationsanforderungen
Anlass
vor der Ausschreibung, am Ende der Ausführungsplanung – der wirksamste Zeitpunkt
am Ende der Entwurfsplanung, wenn Kostensicherheit gefordert ist
bei Generalunternehmervergabe, wenn die Planung vom Auftragnehmer kommt
bei Förderprojekten, wenn Fördervoraussetzungen nachzuweisen sind
bei Bauherren ohne eigene Fachbauleitung: Kommunen, Stiftungen, Wohnungsunternehmen, private Bauherren
wenn ein Nachtragsverlangen mit Planungsfehlern begründet wird
Ablauf
Welche Unterlagen liegen vor, und welchen Leistungsstand schulden sie? Daraus ergibt sich der Prüfmassstab.
Heizlast, Kühllast, Volumenströme, Rohrnetz und Trinkwasserberechnung – eigenständig gerechnet, nicht nachvollzogen.
Wo Gewerke aneinanderstossen, prüfen wir, ob die Planungen zueinander passen und wer welche Leistung schuldet.
Befund je Prüfpunkt, mit Angabe, was vor der Vergabe zu korrigieren ist.
Grundlage
Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.
Der Aufwand liegt typischerweise bei einem niedrigen einstelligen Prozentsatz des Fachplanungshonorars und richtet sich nach Projektgröße und Leistungsphase.
Ein einziger vermiedener Nachtrag – etwa ein zu klein bemessener Technikraum, der im Rohbau auffällt – trägt die Prüfung in der Regel um ein Vielfaches. Wir nennen den Preis vorab verbindlich.
Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:
Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.
Häufige Fragen
Eine Prüfung ist nur dann etwas wert, wenn der Prüfer nicht auch der Planer sein könnte. Planungen, die von Unternehmen unserer Gruppe erstellt wurden, prüfen wir deshalb nicht. Aufträge, bei denen ein verbundenes Unternehmen geplant oder ausgeführt hat, nehmen wir nicht an. Auf Wunsch benennen wir Ihnen dafür einen unabhängigen Dritten.
Der Aufwand liegt typischerweise bei einem niedrigen einstelligen Prozentsatz des Fachplanungshonorars. Ein einziger vermiedener Nachtrag – etwa ein zu klein bemessener Technikraum, der erst im Rohbau auffällt – trägt die Prüfung in der Regel um ein Vielfaches.
Nein. Wir planen nicht, wir prüfen. Die Verantwortung für die Planung bleibt vollständig beim Fachplaner. Genau diese Trennung macht das Ergebnis für beide Seiten verwertbar.
Für ein mittleres Projekt zwischen zwei und vier Wochen, abhängig von Umfang und Vollständigkeit der Unterlagen. Wir nennen den Termin verbindlich, sobald die Unterlagen vorliegen.