Wir rechnen nach
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Kauf, Bau und Bestand
Beim Kauf einer Bestandsimmobilie gilt in aller Regel ein Ausschluss der Sachmängelhaftung: gekauft wie gesehen. Was Sie nach der Beurkundung entdecken, tragen Sie selbst – von der durchfeuchteten Kellerwand bis zur Heizung, die in drei Jahren erneuert werden muss. Der einzige Zeitpunkt, an dem eine Prüfung daran noch etwas ändert, liegt davor.
Kauf, Bau und Bestand
Wir begehen die Immobilie gemeinsam mit Ihnen und sehen uns an, was sich ohne Eingriff feststellen lässt: den baulichen Zustand, vor allem aber die technische Ausstattung, die bei Bestandsimmobilien die größten und am häufigsten unterschätzten Kostenblöcke birgt. Wärmeerzeuger, Elektroinstallation, Trinkwasserleitungen und Abwasserleitungen haben begrenzte Nutzungsdauern – und wenn mehrere davon gleichzeitig anstehen, verändert das die Kalkulation eines Kaufs erheblich.
Sie erhalten eine Einschätzung des Zustands, eine Liste der erkennbaren Mängel und eine Abschätzung der Instandsetzungskosten für die kommenden Jahre. Auf Wunsch dokumentieren wir das schriftlich – als Grundlage für die Kaufpreisverhandlung oder für die Entscheidung, vom Kauf abzusehen. Wir vermitteln keine Immobilien und arbeiten mit keinem Makler zusammen.

Warum bei uns
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.
Keine Instandsetzung, kein wirtschaftliches Interesse am Umfang einer Sanierung. Genau das macht die Feststellung für beide Seiten verwertbar.
Leistungsumfang
Wärmeerzeuger: Alter, Zustand, Restnutzungsdauer und absehbarer Austauschbedarf einschliesslich gesetzlicher Anforderungen
Elektroinstallation: Alter der Verteilung, Schutzeinrichtungen, erkennbarer Erneuerungsbedarf
Trinkwasser- und Abwasserleitungen: Werkstoffe, Alter, erkennbare Korrosion
Feuchtigkeit in Keller, Sockelbereich und an Außenwänden, Anzeichen früherer Schäden
Dach, Fassade und Fenster auf erkennbare Schäden und Sanierungsstau
energetischer Zustand der Gebäudehülle und Plausibilität des Energieausweises
vorhandene Unterlagen: Baugenehmigung, Prüfnachweise, Wartungsverträge, Energieausweis
Abschätzung der Instandsetzungskosten für die kommenden Jahre
Anlass
Kauf eines Ein- oder Mehrfamilienhauses aus dem Bestand
Eigentumswohnung, bei der der Zustand der Gemeinschaftsanlagen unklar ist
Verdacht auf einen verdeckten Feuchteschaden oder auf Sanierungsstau
der Verkäufer legt keine oder unvollständige Unterlagen vor
Grundlage für eine Kaufpreisverhandlung
Bewertung des technischen Zustands vor dem Erwerb eines vermieteten Objekts
Ablauf
Energieausweis, Modernisierungsnachweise und Protokolle, soweit vorhanden. Was fehlt, ist bereits ein Hinweis.
Haustechnik, Bauwerk und erkennbare Feuchtebereiche. Wir messen dort, wo der Augenschein keine Aussage zulässt.
Restnutzungsdauer der Anlagen und absehbarer Investitionsbedarf – das ist die Zahl, die für die Kaufentscheidung zählt.
Auf Wunsch eine mündliche Einschätzung noch am Termin, schriftlich als Gutachten für die Verhandlung.
Grundlage
Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.
Eine gemeinsame Begehung mit mündlicher Einschätzung vor Ort ist die günstigste Form und für die Kaufentscheidung meist ausreichend. Eine schriftliche Dokumentation mit Mängelliste und Kostenschätzung kostet entsprechend mehr, ist aber in der Kaufpreisverhandlung deutlich wirksamer.
Der Aufwand steht regelmäßig in keinem Verhältnis zu den Beträgen, um die es beim Kauf geht. Wir nennen den Preis vorab verbindlich.
Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:
Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.
Häufige Fragen
Vor der Beurkundung, idealerweise vor Abgabe eines verbindlichen Kaufangebots. Nach der Beurkundung greift der übliche Haftungsausschluss, und die Feststellung ändert an Ihrer Kostenlast nichts mehr.
Nein. Bei einer Kaufbegleitung wird zerstörungsfrei begangen – das Objekt gehört Ihnen zu diesem Zeitpunkt nicht. Ergibt sich ein konkreter Verdacht, benennen wir ihn und sagen, welche weitergehende Untersuchung sinnvoll wäre.
Nein. Wir beurteilen den technischen und baulichen Zustand, nicht den Verkehrswert. Für eine Verkehrswertermittlung ist ein Immobiliensachverständiger zuständig.