Wir rechnen nach
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Planung und Qualitätssicherung
Im Streit über eine technische Anlage steht regelmäßig Behauptung gegen Behauptung: Die eine Seite sagt, die Anlage sei zu klein, die andere, sie sei ausreichend und werde nur falsch betrieben. Ohne Rechnung lässt sich das nicht entscheiden – mit Rechnung sehr wohl.
Planung und Qualitätssicherung
Wir legen die bestehende Anlage vollständig neu aus und stellen das Ergebnis dem tatsächlich Eingebauten gegenüber. Nicht überschlägig, sondern nach denselben Regelwerken, nach denen sie hätte ausgelegt werden müssen: Heizlast nach DIN EN 12831, Kühllast nach VDI 2078, Volumenströme, Rohrnetz und Druckverluste, hydraulischer Abgleich, Jahresarbeitszahl und Betriebskostenprognose.
Das Ergebnis ist eine Zahl, kein Eindruck – und damit etwas, das die Gegenseite nicht wegdiskutieren kann. Ein Gutachten ohne Planungshintergrund kann das nicht liefern: Wer eine Anlage nur beurteilen, aber nicht neu auslegen kann, kommt über die Feststellung „funktioniert nicht“ nicht hinaus.

Warum bei uns
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.
Keine Instandsetzung, kein wirtschaftliches Interesse am Umfang einer Sanierung. Genau das macht die Feststellung für beide Seiten verwertbar.
Leistungsumfang
Heizlast nach DIN EN 12831 und Kühllast nach VDI 2078, jeweils raumweise
Volumenströme, Rohrnetz, Druckverluste und hydraulischer Abgleich
Auslegung der Heizflächen bei der erforderlichen Vorlauftemperatur
Jahresarbeitszahl und Betriebskostenprognose auf Grundlage der tatsächlichen Betriebsweise
Trinkwasserberechnung nach DIN 1988-300 und Nachweis der Dimensionierung
elektrische Anschlussleistung, gleichzeitige Belastung und Selektivität
Gegenüberstellung von Soll und Ist mit Bewertung jeder Abweichung
Anlass
die Anlage bringt die zugesagte Leistung nicht
der Verbrauch liegt deutlich über der Prognose
Streit über eine behauptete Unterdimensionierung
Nachweis gegenüber einem Fördermittelgeber
Bewertung einer Anlage vor dem Erwerb einer Immobilie
Vorbereitung eines Mängelanspruchs gegen den ausführenden Betrieb
Ablauf
Bauteilaufbauten, Nutzung und Anlagendaten. Wo Unterlagen fehlen, ermitteln wir die Kennwerte vor Ort.
Heizlast nach DIN EN 12831, Kühllast nach VDI 2078, Volumenströme und Rohrnetz – jeweils vollständig, nicht als Stichprobe.
Berechnetes Soll gegen die ausgeführte Anlage. Die Abweichung ist das Ergebnis, nicht eine Einschätzung darüber.
Ergebnis mit vollständig offengelegtem Rechenweg – nachvollziehbar für Gegenseite, Gericht und Sachverständige.
Grundlage
Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.
Der Aufwand richtet sich nach Umfang der Anlage und Vollständigkeit der Unterlagen. Die Nachrechnung eines einzelnen Gewerks ist deutlich günstiger als die vollständige Neuauslegung der gesamten Anlagentechnik.
Bestätigt die Nachrechnung einen Auslegungsfehler, sind die Kosten regelmäßig Teil des Anspruchs gegen den verantwortlichen Planer oder Betrieb. Wir nennen den Preis vorab verbindlich.
Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:
Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.
Häufige Fragen
Eine Prüfung ist nur dann etwas wert, wenn der Prüfer nicht auch der Planer sein könnte. Planungen, die von Unternehmen unserer Gruppe erstellt wurden, prüfen wir deshalb nicht. Aufträge, bei denen ein verbundenes Unternehmen geplant oder ausgeführt hat, nehmen wir nicht an. Auf Wunsch benennen wir Ihnen dafür einen unabhängigen Dritten.
Sehr belastbar. Die Auslegung ergibt sich aus dem Gebäude, nicht aus der alten Planung: Bauteilaufbauten, Flächen, Nutzung und Standort lassen sich aufnehmen. Fehlende Unterlagen erhöhen den Aufwand der Bestandsaufnahme, nicht die Unsicherheit des Ergebnisses.
Die Heizlastberechnung ist ein Teil davon. Das Nachrechnungsgutachten betrachtet die gesamte Auslegungskette bis zur Betriebskostenprognose und stellt jedem berechneten Wert das tatsächlich Eingebaute gegenüber.