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Planung und Qualitätssicherung

Nachrechnungsgutachten – die Auslegung vollständig neu gerechnet

Im Streit über eine technische Anlage steht regelmäßig Behauptung gegen Behauptung: Die eine Seite sagt, die Anlage sei zu klein, die andere, sie sei ausreichend und werde nur falsch betrieben. Ohne Rechnung lässt sich das nicht entscheiden – mit Rechnung sehr wohl.

Planung und Qualitätssicherung

Behauptung gegen Behauptung – bis jemand rechnet

Wir legen die bestehende Anlage vollständig neu aus und stellen das Ergebnis dem tatsächlich Eingebauten gegenüber. Nicht überschlägig, sondern nach denselben Regelwerken, nach denen sie hätte ausgelegt werden müssen: Heizlast nach DIN EN 12831, Kühllast nach VDI 2078, Volumenströme, Rohrnetz und Druckverluste, hydraulischer Abgleich, Jahresarbeitszahl und Betriebskostenprognose.

Das Ergebnis ist eine Zahl, kein Eindruck – und damit etwas, das die Gegenseite nicht wegdiskutieren kann. Ein Gutachten ohne Planungshintergrund kann das nicht liefern: Wer eine Anlage nur beurteilen, aber nicht neu auslegen kann, kommt über die Feststellung „funktioniert nicht“ nicht hinaus.

  • Heizlast, Kühllast und Volumenströme vollständig neu gerechnet
  • Rohrnetz, Druckverluste und hydraulischer Abgleich nachvollzogen
  • Rechenweg offengelegt, damit die Gegenseite ihn prüfen kann
Heizungsverteiler mit Umwälzpumpe, Manometern und Absperrarmaturen in einem Heizraum

Warum bei uns

Was diese Prüfung verwertbar macht

Wir rechnen nach

Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.

Alle Gewerke

Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.

Wir führen nicht aus

Keine Instandsetzung, kein wirtschaftliches Interesse am Umfang einer Sanierung. Genau das macht die Feststellung für beide Seiten verwertbar.

Leistungsumfang

Was wir nachrechnen

  • 01

    Heizlast nach DIN EN 12831 und Kühllast nach VDI 2078, jeweils raumweise

  • 02

    Volumenströme, Rohrnetz, Druckverluste und hydraulischer Abgleich

  • 03

    Auslegung der Heizflächen bei der erforderlichen Vorlauftemperatur

  • 04

    Jahresarbeitszahl und Betriebskostenprognose auf Grundlage der tatsächlichen Betriebsweise

  • 05

    Trinkwasserberechnung nach DIN 1988-300 und Nachweis der Dimensionierung

  • 06

    elektrische Anschlussleistung, gleichzeitige Belastung und Selektivität

  • 07

    Gegenüberstellung von Soll und Ist mit Bewertung jeder Abweichung

Anlass

Typische Anlässe

  • die Anlage bringt die zugesagte Leistung nicht

  • der Verbrauch liegt deutlich über der Prognose

  • Streit über eine behauptete Unterdimensionierung

  • Nachweis gegenüber einem Fördermittelgeber

  • Bewertung einer Anlage vor dem Erwerb einer Immobilie

  • Vorbereitung eines Mängelanspruchs gegen den ausführenden Betrieb

Ablauf

Was passiert, wenn Sie uns beauftragen

  1. 1

    Grundlagen zusammentragen

    Bauteilaufbauten, Nutzung und Anlagendaten. Wo Unterlagen fehlen, ermitteln wir die Kennwerte vor Ort.

  2. 2

    Neu rechnen

    Heizlast nach DIN EN 12831, Kühllast nach VDI 2078, Volumenströme und Rohrnetz – jeweils vollständig, nicht als Stichprobe.

  3. 3

    Gegenüberstellen

    Berechnetes Soll gegen die ausgeführte Anlage. Die Abweichung ist das Ergebnis, nicht eine Einschätzung darüber.

  4. 4

    Bericht

    Ergebnis mit vollständig offengelegtem Rechenweg – nachvollziehbar für Gegenseite, Gericht und Sachverständige.

Grundlage

Wonach wir beurteilen

Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.

DIN EN 12831
Berechnung der Norm-Heizlast
VDI 2078
Berechnung der Kühllast von Räumen und Gebäuden
DIN 1946-6 und DIN 1988-300
Lüftung von Wohnungen und Ermittlung der Rohrdurchmesser
VDI 4645
Dimensionierung von Wärmepumpenanlagen
VDI 2067
Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen, Grundlage der Betriebskostenprognose

Was das kostet

Der Aufwand richtet sich nach Umfang der Anlage und Vollständigkeit der Unterlagen. Die Nachrechnung eines einzelnen Gewerks ist deutlich günstiger als die vollständige Neuauslegung der gesamten Anlagentechnik.

Bestätigt die Nachrechnung einen Auslegungsfehler, sind die Kosten regelmäßig Teil des Anspruchs gegen den verantwortlichen Planer oder Betrieb. Wir nennen den Preis vorab verbindlich.

Ausserhalb von Dortmund?

Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:

Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.

Häufige Fragen

Was Auftraggeber vorher wissen wollen

Unsere Unabhängigkeit

Eine Prüfung ist nur dann etwas wert, wenn der Prüfer nicht auch der Planer sein könnte. Planungen, die von Unternehmen unserer Gruppe erstellt wurden, prüfen wir deshalb nicht. Aufträge, bei denen ein verbundenes Unternehmen geplant oder ausgeführt hat, nehmen wir nicht an. Auf Wunsch benennen wir Ihnen dafür einen unabhängigen Dritten.

Wie belastbar ist eine Nachrechnung ohne die ursprünglichen Planungsunterlagen?

Sehr belastbar. Die Auslegung ergibt sich aus dem Gebäude, nicht aus der alten Planung: Bauteilaufbauten, Flächen, Nutzung und Standort lassen sich aufnehmen. Fehlende Unterlagen erhöhen den Aufwand der Bestandsaufnahme, nicht die Unsicherheit des Ergebnisses.

Was unterscheidet das von einer Heizlastberechnung?

Die Heizlastberechnung ist ein Teil davon. Das Nachrechnungsgutachten betrachtet die gesamte Auslegungskette bis zur Betriebskostenprognose und stellt jedem berechneten Wert das tatsächlich Eingebaute gegenüber.

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