Wir rechnen nach
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Haus- und Versorgungstechnik
Bei Wärmepumpen wiederholen sich die Auseinandersetzungen. Die Anlage trägt im Winter nicht. Der Stromverbrauch liegt deutlich über der Prognose. Oder der Nachbar beschwert sich über das Geräusch. Alle drei Fragen lassen sich messen und berechnen, statt sie zu diskutieren.
Haus- und Versorgungstechnik
Wir bearbeiten sie als Paket, weil sie zusammenhängen: Eine zu klein ausgelegte Anlage läuft dauerhaft am Anschlag und wird laut. Eine zu hohe Vorlauftemperatur senkt die Jahresarbeitszahl und treibt den Verbrauch. Ein fehlender hydraulischer Abgleich verursacht beides. Wir ziehen deshalb die Heizlast neu, bewerten die Auslegung, ermitteln die tatsächliche Jahresarbeitszahl aus den Betriebsdaten und messen den Beurteilungspegel nach TA Lärm am maßgeblichen Immissionsort.
Dazu kommt die Förderkonformität: Wurden die Voraussetzungen der Förderung – insbesondere der hydraulische Abgleich und die zugesagte Effizienz – tatsächlich eingehalten? Diese Frage stellt sich häufig erst, wenn ein Fördermittelgeber Nachweise verlangt.

Warum bei uns
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.
Keine Instandsetzung, kein wirtschaftliches Interesse am Umfang einer Sanierung. Genau das macht die Feststellung für beide Seiten verwertbar.
Leistungsumfang
Heizlast nach DIN EN 12831 und Abgleich mit der installierten Leistung
Auslegungspunkt, Bivalenzpunkt und Deckungsanteil der Wärmepumpe
Vorlauftemperatur im Verhältnis zu den vorhandenen Heizflächen
Jahresarbeitszahl aus Betriebsdaten, Takten des Verdichters, Sperrzeiten
hydraulischer Abgleich und Volumenstrom über den Wärmeerzeuger
Schallmessung und Beurteilungspegel nach TA Lärm am maßgeblichen Immissionsort
Aufstellort, Körperschallentkopplung und Schallschutzmaßnahmen
Förderkonformität: Nachweis der geforderten Voraussetzungen
Anlass
die Anlage schafft die Wohnung an kalten Tagen nicht
der Stromverbrauch liegt deutlich über der Prognose
Beschwerde des Nachbarn über das Betriebsgeräusch
Streit mit dem ausführenden Betrieb über die zugesagte Leistung
der Fördermittelgeber verlangt einen Nachweis
Wohnungsunternehmen vor der Umrüstung ganzer Bestände
Ablauf
Heizlast, Auslegungspunkt und Bivalenzpunkt. Eine zu gross gewählte Anlage taktet, eine zu kleine trägt im Winter nicht.
Vorlauftemperaturen, Sperrzeiten, Taktverhalten und Betriebsweise über mehrere Zustände.
Beurteilungspegel nach TA Lärm am massgeblichen Immissionsort – der einzige Weg, eine Nachbarbeschwerde zu klären.
Befund zu Leistung, Schall und Förderkonformität, mit offengelegtem Rechenweg.
Grundlage
Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.
Als Paket aus Heizlastnachrechnung, Auswertung der Betriebsdaten und Schallmessung ist der Aufwand deutlich geringer als bei drei getrennten Untersuchungen. Eine reine Schallmessung mit Bericht ist die günstigste Einzelleistung.
Bei nachgewiesener Unterdimensionierung sind die Kosten der Feststellung regelmäßig Teil des Anspruchs gegen den ausführenden Betrieb. Wir nennen den Preis vorab verbindlich.
Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:
Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.
Häufige Fragen
Das hängt vom geschuldeten Ergebnis ab. Wir rechnen die Heizlast nach und vergleichen sie mit der installierten Leistung. Häufig liegt die Ursache aber nicht in der Gerätegröße, sondern in einer zu hohen Vorlauftemperatur oder fehlendem hydraulischem Abgleich – beides ist nachbesserbar.
Maßgeblich ist der Beurteilungspegel nach TA Lärm am maßgeblichen Immissionsort, verglichen mit den Richtwerten des Baugebiets. Wir messen, ordnen ein und benennen geeignete Maßnahmen – Aufstellort, Schallschutzhaube, Nachtabsenkung.
Es kommt darauf an, was zugesagt wurde und unter welchen Randbedingungen. Wir ermitteln die tatsächliche Jahresarbeitszahl aus den Betriebsdaten und arbeiten heraus, worauf die Abweichung technisch zurückgeht. Die rechtliche Bewertung nimmt Ihr Rechtsbeistand vor.