Wir rechnen nach
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Haus- und Versorgungstechnik
Wenn eine Heizung nicht das leistet, was zugesagt war, liegt die Ursache selten im Gerät. Sie liegt in der Auslegung, in der Hydraulik oder in der Einstellung. Wir prüfen deshalb in dieser Reihenfolge: zuerst die Heizlastberechnung und die Dimensionierung, dann Verteilung und Einregulierung, dann die Regelung – und erst zuletzt den Erzeuger.
Haus- und Versorgungstechnik
Der häufigste Streitpunkt der letzten Jahre ist die Wärmepumpe. Zu hoch angesetzte Vorlauftemperaturen, fehlender hydraulischer Abgleich, unterdimensionierte Heizflächen und Aufstellorte, die den Schallschutz nicht einhalten – daraus entstehen Anlagen, die im Winter nicht tragen, die zu viel Strom verbrauchen oder die den Nachbarn stören. Wir quantifizieren das: gemessene Vorlauftemperaturen, berechnete Heizlast, ermittelte Jahresarbeitszahl, gemessener Beurteilungspegel.

Warum bei uns
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.
Keine Instandsetzung, kein wirtschaftliches Interesse am Umfang einer Sanierung. Genau das macht die Feststellung für beide Seiten verwertbar.
Leistungsumfang
Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und Abgleich mit der tatsächlichen Auslegung
Wärmepumpen: Vorlauftemperatur, Sperrzeiten, Betriebsweise, Jahresarbeitszahl, Takten des Verdichters
Schallschutz von Luft-Wasser-Wärmepumpen, Beurteilungspegel nach TA Lärm am maßgeblichen Immissionsort
hydraulischer Abgleich, Pumpenauslegung, Differenzdruckregelung
Heizflächen und Fußbodenheizung: Verlegeabstand, Heizkreisaufteilung, Aufheizprotokoll
Pufferspeicher, Trinkwassererwärmung und Zirkulation
Abgasführung, Aufstellraum und Verbrennungsluftversorgung bei Feuerungsanlagen
Einhaltung der Anforderungen des GEG und der Förderbedingungen
Anlass
einzelne Räume werden nicht warm, andere überheizen
eine Wärmepumpe taktet stark oder arbeitet mit hoher Vorlauftemperatur
Nachbarn beschweren sich über das Betriebsgeräusch der Ausseneinheit
der Verbrauch liegt deutlich über der Prognose des Planers
Streit mit dem Heizungsbetrieb über die geschuldete Leistung
der Fördermittelgeber verlangt Nachweise, die niemand vorlegen kann
Ablauf
Liegt eine raumweise Heizlastberechnung vor, und passt sie zum Gebäude? Das entscheidet, ob die Anlage überhaupt richtig dimensioniert ist.
Erzeuger, Verteilung, Heizflächen und Regelung im Betrieb. Wir messen Vorlauf- und Rücklauftemperaturen sowie das Spreizverhalten.
Die Berechnung wird neu gezogen und gegen den Bestand gehalten – erst dann lässt sich sagen, ob die Anlage trägt oder nur läuft.
Befund, Ursache und Verantwortlichkeit mit offengelegtem Rechenweg. Auf Wunsch erläutern wir ihn gegenüber der Gegenseite.

Grundlage
Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.
Der Aufwand hängt davon ab, ob eine vorhandene Heizlastberechnung nachgerechnet oder eine fehlende Grundlage erst erstellt werden muss, und ob eine Schallmessung erforderlich ist. Eine Beurteilung anhand von Unterlagen ist günstiger als eine Aufnahme mit Messung über mehrere Betriebszustände.
Wir nennen den Preis vorab verbindlich. Stellt sich heraus, dass eine abgerechnete Leistung nicht erbracht wurde, sind die Kosten der Feststellung regelmäßig Teil des Anspruchs gegen den ausführenden Betrieb.
Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:
Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.
Häufige Fragen
Das hängt vom geschuldeten Ergebnis ab. Wir prüfen die Heizlast, die Auslegung und die Einstellung. In der Praxis liegt die Ursache häufig in einer zu hohen Vorlauftemperatur oder in fehlendem hydraulischem Abgleich – beides ist ein Ausführungsmangel und nachbesserbar.
Wir ermitteln den Beurteilungspegel nach TA Lärm am maßgeblichen Immissionsort und vergleichen ihn mit den Richtwerten des Baugebiets. Daraus ergibt sich, ob Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen – Aufstellort, Schallschutzhaube, Nachtabsenkung – geeignet sind.