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Schäden und Feuchtigkeit

Gebäudeabdichtung und Dämmung – begutachtet, nicht geraten

Eine mangelhafte Abdichtung zeigt sich selten sofort. Sie zeigt sich nach dem ersten längeren Starkregen, nach dem ersten Winter oder wenn der Grundwasserstand einmal ungewöhnlich hoch steht. Dann steht die Frage im Raum, ob die Abdichtung überhaupt für die tatsächlich vorhandene Wasserbeanspruchung ausgelegt war – und das ist eine Frage, die sich anhand von Bauunterlagen, Baugrundgutachten und dem tatsächlichen Aufbau klären lässt.

Schäden und Feuchtigkeit

Sie zeigt sich nach dem ersten längeren Starkregen

Wir begutachten die Bauwerksabdichtung gegen Bodenfeuchte, nicht drückendes und drückendes Wasser, prüfen Horizontal- und Vertikalsperren, Sockelausbildung, Anschlüsse an Durchdringungen sowie nachträgliche Innenabdichtungen. Ebenso beurteilen wir den baulichen Wärmeschutz: Dämmstärke, Ausführung von Wärmedämmverbundsystemen, Anschlüsse und Detailpunkte.

Besonders häufig geht es um die Frage, ob eine gewählte Instandsetzungsmethode überhaupt geeignet ist. Eine Innenabdichtung beseitigt kein drückendes Wasser, und eine Horizontalsperre hilft nicht gegen seitlich eindringende Feuchtigkeit. Wir sagen Ihnen vor der Beauftragung eines Sanierungsbetriebs, ob das angebotene Verfahren zum vorliegenden Schadensbild passt – das ist der Zeitpunkt, an dem eine Beurteilung am meisten wert ist.

  • Abdichtung gegen die tatsächliche Wasserbeanspruchung nach DIN 18533 beurteilt
  • Kellerwand, Sockel, Dränage und Durchdringungen im Zusammenhang geprüft
  • Feststellung, ob nachgebessert oder freigelegt werden muss
Fassade eines Mehrfamilienhauses mit Balkonen im Nachmittagslicht

Warum bei uns

Was diese Prüfung verwertbar macht

Wir rechnen nach

Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.

Alle Gewerke

Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.

Wir führen nicht aus

Keine Instandsetzung, kein wirtschaftliches Interesse am Umfang einer Sanierung. Genau das macht die Feststellung für beide Seiten verwertbar.

Leistungsumfang

Was wir prüfen

  • 01

    Art und Umfang der vorhandenen Abdichtung im Vergleich zur tatsächlichen Wasserbeanspruchung nach DIN 18533

  • 02

    Ausführung der Kelleraußenwandabdichtung, Schutzschichten und Dränschichten

  • 03

    Horizontalsperren in Wand und Sockel sowie nachträgliche Injektionsverfahren

  • 04

    Innenabdichtungen und Sanierputzsysteme auf Eignung und Ausführung

  • 05

    Anschlüsse an Durchdringungen, Lichtschächte, Kellerfenster und Bodenplatte

  • 06

    Sockelausbildung und Spritzwasserbereich

  • 07

    Dämmung: Dämmstärke, Wärmeleitgruppe, Verklebung und Verdübelung von Wärmedämmverbundsystemen

  • 08

    Dachabdichtung und Flachdachaufbau einschliesslich Gefälle und Entwässerung

Anlass

Typische Anlässe

  • feuchter Keller nach Starkregen oder bei hohem Grundwasserstand

  • Streit darüber, ob die Abdichtung der Wasserbeanspruchung entspricht

  • das Angebot eines Sanierungsbetriebs soll vor der Beauftragung geprüft werden

  • Risse, Abplatzungen oder Durchfeuchtung an einem Wärmedämmverbundsystem

  • Neubauabnahme: Prüfung der Abdichtung vor dem Verfüllen der Baugrube

  • Beweissicherung vor Beginn von Nachbarbebauung oder Tiefbauarbeiten

Ablauf

Was passiert, wenn Sie uns beauftragen

  1. 1

    Beanspruchung bestimmen

    Bodenverhältnisse, Grundwasserstand und Gelände entscheiden, welche Abdichtungsart nach DIN 18533 geschuldet ist.

  2. 2

    Ausführung aufnehmen

    Vorhandene Abdichtung, Schutz- und Dränschichten, Sockelausbildung und Durchdringungen – soweit zugänglich.

  3. 3

    Abgleichen

    Geschuldete gegen ausgeführte Abdichtung. Die Abweichung, nicht das Schadensbild, begründet den Mangel.

  4. 4

    Bericht

    Befund, Ursache und der erforderliche Umfang der Instandsetzung – mit Angabe, was freigelegt werden muss.

Verrohrung einer Versorgungsanlage mit Flanschverbindungen, Absperrarmaturen und Behältern

Grundlage

Wonach wir beurteilen

Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.

DIN 18533
Abdichtung von erdberührten Bauteilen
DIN 18531 bis 18535
Abdichtung von Dächern, Innenräumen und Behältern
WTA-Merkblatt 4-6
Nachträgliches Abdichten erdberührter Bauteile
DIN 4108 und GEG
Wärmeschutz im Hochbau und gesetzliche Anforderungen
Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks
Ausführung von Dachabdichtungen und Anschlüssen

Was das kostet

Eine Beurteilung anhand von Bauunterlagen, Feuchtemessung und Endoskopie ist deutlich günstiger als eine Untersuchung mit Freilegung. Eine Freilegung an einer repräsentativen Stelle bringt häufig die entscheidende Klarheit und kostet einen Bruchteil einer Sanierung auf Verdacht.

Vor der Beauftragung eines Sanierungsbetriebs eingeholt, ist die Beurteilung am wertvollsten: Sie verhindert ein Verfahren, das zum Schadensbild nicht passt. Wir nennen den Preis vorab verbindlich.

Ausserhalb von Dortmund?

Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:

Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.

Häufige Fragen

Was Auftraggeber vorher wissen wollen

Reicht eine Innenabdichtung aus?

Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bei drückendem Wasser verlagert eine Innenabdichtung das Problem in die Wand, statt es zu lösen. Ob sie im konkreten Fall zulässig und dauerhaft ist, hängt von Bauteilaufbau, Wasserbeanspruchung und Nutzung ab – das lässt sich vorab feststellen.

Kann man die Abdichtung ohne Aufgraben beurteilen?

In vielen Fällen ja: über Bauunterlagen, Feuchtemessungen, Schadensgeometrie und Endoskopie. Eine Freilegung an einer repräsentativen Stelle bringt aber häufig die entscheidende Klarheit und ist günstiger als eine Sanierung auf Verdacht.

Was ist der Unterschied zwischen Abdichtung und Dämmung?

Die Abdichtung hält Wasser aus dem Bauteil, die Dämmung reduziert den Wärmeverlust. Beide werden häufig verwechselt, und beide können unabhängig voneinander mangelhaft sein. Wir prüfen sie getrennt und benennen sie im Gutachten auch getrennt.

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