Wir rechnen nach
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Schäden und Feuchtigkeit
Eine mangelhafte Abdichtung zeigt sich selten sofort. Sie zeigt sich nach dem ersten längeren Starkregen, nach dem ersten Winter oder wenn der Grundwasserstand einmal ungewöhnlich hoch steht. Dann steht die Frage im Raum, ob die Abdichtung überhaupt für die tatsächlich vorhandene Wasserbeanspruchung ausgelegt war – und das ist eine Frage, die sich anhand von Bauunterlagen, Baugrundgutachten und dem tatsächlichen Aufbau klären lässt.
Schäden und Feuchtigkeit
Wir begutachten die Bauwerksabdichtung gegen Bodenfeuchte, nicht drückendes und drückendes Wasser, prüfen Horizontal- und Vertikalsperren, Sockelausbildung, Anschlüsse an Durchdringungen sowie nachträgliche Innenabdichtungen. Ebenso beurteilen wir den baulichen Wärmeschutz: Dämmstärke, Ausführung von Wärmedämmverbundsystemen, Anschlüsse und Detailpunkte.
Besonders häufig geht es um die Frage, ob eine gewählte Instandsetzungsmethode überhaupt geeignet ist. Eine Innenabdichtung beseitigt kein drückendes Wasser, und eine Horizontalsperre hilft nicht gegen seitlich eindringende Feuchtigkeit. Wir sagen Ihnen vor der Beauftragung eines Sanierungsbetriebs, ob das angebotene Verfahren zum vorliegenden Schadensbild passt – das ist der Zeitpunkt, an dem eine Beurteilung am meisten wert ist.

Warum bei uns
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.
Keine Instandsetzung, kein wirtschaftliches Interesse am Umfang einer Sanierung. Genau das macht die Feststellung für beide Seiten verwertbar.
Leistungsumfang
Art und Umfang der vorhandenen Abdichtung im Vergleich zur tatsächlichen Wasserbeanspruchung nach DIN 18533
Ausführung der Kelleraußenwandabdichtung, Schutzschichten und Dränschichten
Horizontalsperren in Wand und Sockel sowie nachträgliche Injektionsverfahren
Innenabdichtungen und Sanierputzsysteme auf Eignung und Ausführung
Anschlüsse an Durchdringungen, Lichtschächte, Kellerfenster und Bodenplatte
Sockelausbildung und Spritzwasserbereich
Dämmung: Dämmstärke, Wärmeleitgruppe, Verklebung und Verdübelung von Wärmedämmverbundsystemen
Dachabdichtung und Flachdachaufbau einschliesslich Gefälle und Entwässerung
Anlass
feuchter Keller nach Starkregen oder bei hohem Grundwasserstand
Streit darüber, ob die Abdichtung der Wasserbeanspruchung entspricht
das Angebot eines Sanierungsbetriebs soll vor der Beauftragung geprüft werden
Risse, Abplatzungen oder Durchfeuchtung an einem Wärmedämmverbundsystem
Neubauabnahme: Prüfung der Abdichtung vor dem Verfüllen der Baugrube
Beweissicherung vor Beginn von Nachbarbebauung oder Tiefbauarbeiten
Ablauf
Bodenverhältnisse, Grundwasserstand und Gelände entscheiden, welche Abdichtungsart nach DIN 18533 geschuldet ist.
Vorhandene Abdichtung, Schutz- und Dränschichten, Sockelausbildung und Durchdringungen – soweit zugänglich.
Geschuldete gegen ausgeführte Abdichtung. Die Abweichung, nicht das Schadensbild, begründet den Mangel.
Befund, Ursache und der erforderliche Umfang der Instandsetzung – mit Angabe, was freigelegt werden muss.

Grundlage
Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.
Eine Beurteilung anhand von Bauunterlagen, Feuchtemessung und Endoskopie ist deutlich günstiger als eine Untersuchung mit Freilegung. Eine Freilegung an einer repräsentativen Stelle bringt häufig die entscheidende Klarheit und kostet einen Bruchteil einer Sanierung auf Verdacht.
Vor der Beauftragung eines Sanierungsbetriebs eingeholt, ist die Beurteilung am wertvollsten: Sie verhindert ein Verfahren, das zum Schadensbild nicht passt. Wir nennen den Preis vorab verbindlich.
Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:
Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.
Häufige Fragen
Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bei drückendem Wasser verlagert eine Innenabdichtung das Problem in die Wand, statt es zu lösen. Ob sie im konkreten Fall zulässig und dauerhaft ist, hängt von Bauteilaufbau, Wasserbeanspruchung und Nutzung ab – das lässt sich vorab feststellen.
In vielen Fällen ja: über Bauunterlagen, Feuchtemessungen, Schadensgeometrie und Endoskopie. Eine Freilegung an einer repräsentativen Stelle bringt aber häufig die entscheidende Klarheit und ist günstiger als eine Sanierung auf Verdacht.
Die Abdichtung hält Wasser aus dem Bauteil, die Dämmung reduziert den Wärmeverlust. Beide werden häufig verwechselt, und beide können unabhängig voneinander mangelhaft sein. Wir prüfen sie getrennt und benennen sie im Gutachten auch getrennt.