Wir rechnen nach
Heizlast nach DIN EN 12831, Kühllast nach VDI 2078, Volumenströme nach DIN 1946-6. Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Über uns
Ein Sachverständigenbüro für Haus- und Versorgungstechnik mit Sitz in Dortmund - gegründet aus der Fachplanung, nicht aus dem Handwerk.
Team
Ein Gutachten ist ein Vertrauenskauf: Sie können die Leistung vorher nicht beurteilen – wohl aber die Person, die sie erbringt. Deshalb steht hier, woher wir kommen und was wir nachweisen können.

Unser Ansatz
Wir kommen aus der Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung, nicht aus der Bauausführung. Die meisten Bausachverständigen beurteilen eine Anlage nach Augenschein - wir kennen die Berechnung, die ihr zugrunde liegt.
Ein Ortstermin, bei dem nur geschaut wird, endet mit einer Einschätzung. Wir ziehen die Auslegung neu - Heizlast, Kühllast, Volumenströme - und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Private Eigentümer mit einem akuten Schaden, Verwaltungen und Bauherren, Projektentwickler und gewerbliche Betreiber - für die vollständige Kostengruppe 400: Wärme, Wasser, Strom, Brandschutz.

Geschäftsführung
Alexander Paas verantwortet die Gutachten der NOVA Sachverständigen GmbH. Die fachliche Grundlage ist dieselbe wie im gesamten Büro: die Berechnung, nicht der Augenschein.
Warum NOVA
Heizlast nach DIN EN 12831, Kühllast nach VDI 2078, Volumenströme nach DIN 1946-6. Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Die vollständige Kostengruppe 400, einschließlich MSR, Brandmelde-, Lösch- und Fernmeldeanlagen. Die teuersten Fehler liegen dort, wo Gewerke aneinanderstoßen.
Keine Instandsetzung, kein wirtschaftliches Interesse am Umfang einer Sanierung. Genau das macht die Feststellung für beide Seiten verwertbar.
Einsatzgebiet
Unser Sitz ist Dortmund. Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in Bochum, Essen, Hagen, Lünen, Unna, Witten, Hamm. Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.
Vor Ort im Umkreis von rund 100 km um Dortmund, Gutachten bundesweit.
Private Eigentümer, Verwaltungen, Bauherren, Projektentwickler und gewerbliche Betreiber.
Geprüft nach DIN, VDI und den anerkannten Regeln der Technik - nicht nach Augenschein.
Keine Ausführung, keine Provisionen. Wir bewerten, wir bauen nicht.
Nachvollziehbar dokumentierte Gutachten statt reiner Einschätzungen.
Telefonisch, per Rückruf oder über das Kontaktformular erreichbar.
Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Sie erhalten eine Einschätzung, ob und wie wir helfen können – und was der Aufwand wäre.
Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:
Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.
Unabhängigkeit
Eine Prüfung ist nur dann etwas wert, wenn der Prüfer nicht auch der Planer sein könnte. NOVA gehört zur Novus-Unternehmensgruppe, in der auch planende und ausführende Gesellschaften tätig sind. Planungen dieser Unternehmen prüfen wir nicht. Aufträge, bei denen ein verbundenes Unternehmen geplant oder ausgeführt hat, nehmen wir nicht an. Auf Wunsch benennen wir Ihnen dafür einen unabhängigen Dritten.
Häufige Fragen
Die Geschäftsführung liegt bei Alexander Paas, DGUSV-Sachverständiger für Haus- und Versorgungstechnik. Die Angaben zu den weiteren Mitarbeitern ergänzen wir hier, sobald sie vollständig vorliegen – lieber später als mit Platzhaltern.
Nein. Wir führen die Bezeichnung DGUSV-Sachverständige für Haus- und Versorgungstechnik. Die öffentliche Bestellung nach § 36 GewO setzt eine Kammerbestellung voraus; wer sie ohne diesen Nachweis führt, handelt wettbewerbswidrig. Auf die Verwertbarkeit eines Privatgutachtens hat das keinen Einfluss – entscheidend ist, ob die Feststellung nachvollziehbar dokumentiert ist.
In der Novus-Gruppe sind auch planende und ausführende Gesellschaften tätig. Planungen dieser Unternehmen prüfen wir nicht, und Aufträge mit einer solchen Beteiligung nehmen wir nicht an. Auf Wunsch benennen wir Ihnen einen unabhängigen Dritten. Ohne diese Trennung wäre jede Feststellung im Streitfall angreifbar.
Nein. Wer den Bauablauf mitverantwortet, kann denselben Vorgang später nicht neutral begutachten. Wir begleiten ein Bauvorhaben als Prüfende – mit Kontrollen an den Punkten, an denen etwas verschlossen wird – übernehmen aber keine Bauleitung.
Wir arbeiten für den, der uns beauftragt – Eigentümer, Verwaltungen, Bauherren, Betreiber oder Versicherer. Die Feststellung ändert sich dadurch nicht: Ein Messwert ist unabhängig davon, wer die Messung bezahlt hat. Bestehen Zweifel an der Neutralität, legen wir die Auftragslage offen.