Wir rechnen nach
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Haus- und Versorgungstechnik
Die technische Gebäudeausrüstung ist der Teil eines Gebäudes, den man nach der Fertigstellung am wenigsten sieht und der am häufigsten beanstandet wird. Eine Wärmepumpe, die im Winter nicht trägt. Eine Lüftungsanlage, deren Volumenströme nie nachgewiesen wurden. Eine Trinkwasserinstallation, in der das Wasser zu lange steht. Eine Brandmeldeanlage, die dreimal im Monat ohne Anlass auslöst. In all diesen Fällen steht Aussage gegen Aussage – bis jemand misst.
Haus- und Versorgungstechnik
Als DGUSV-Sachverständige für Haus- und Versorgungstechnik decken wir das gesamte Spektrum der Kostengruppe 400 ab: Abwasser, Wasser und Gas, Wärmeversorgung, Raumlufttechnik, Starkstromanlagen, fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Feuerlöschanlagen sowie die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, die alles davon zusammenhält. Wir vergleichen die ausgeführte Anlage mit dem vertraglich Geschuldeten und den anerkannten Regeln der Technik, führen die erforderlichen Messungen durch und dokumentieren Abweichungen nachvollziehbar.
Der Unterschied zu einer rein baulich ausgerichteten Begutachtung liegt in der Planungserfahrung: Wir rechnen Heiz- und Kühllasten, legen Anlagen aus und schreiben sie aus. Deshalb erkennen wir nicht nur, dass eine Anlage nicht funktioniert, sondern warum – und ob die Ursache in der Planung, in der Ausführung oder im Betrieb liegt. Gerade an den Schnittstellen zwischen den Gewerken, wo die meisten Streitfälle entstehen, ist das entscheidend.

Warum bei uns
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.
Keine Instandsetzung, kein wirtschaftliches Interesse am Umfang einer Sanierung. Genau das macht die Feststellung für beide Seiten verwertbar.
Leistungsumfang
Übereinstimmung der ausgeführten Anlage mit Planung, Leistungsverzeichnis und Vertrag
Auslegung und Dimensionierung im Vergleich zur tatsächlichen Nutzung – nachgerechnet, nicht geschätzt
Vollständigkeit der geschuldeten Nachweise: Messprotokolle, Einregulierungsprotokolle, Prüfprotokolle
Funktionsprüfung im Betrieb, einschliesslich der Zusammenarbeit mit anderen Gewerken
Schnittstellen zwischen den Gewerken: Ansteuerungen, Trassenführung, Technikflächen, Brandschutz
Betreiberfreundlichkeit: Wartbarkeit, Zugänglichkeit, Messkonzept und Dokumentation
Einhaltung der einschlägigen Regelwerke und gesetzlichen Anforderungen
Anlass
eine Anlage leistet nicht, was im Leistungsverzeichnis zugesagt war
vor der Abnahme fehlen Messprotokolle und Einregulierungsnachweise
Streit zwischen Bauherr und Fachfirma über den geschuldeten Umfang
mehrere Gewerke beteiligt, und jeder sieht den anderen zuständig
die Gewährleistungsfrist läuft, der Zustand ist nicht festgehalten
Verbrauch oder Betriebskosten liegen deutlich über der Prognose
Ablauf
Planung, Leistungsverzeichnis und vorhandene Protokolle. Daraus ergibt sich, was geschuldet war – die Grundlage jeder weiteren Feststellung.
Ortstermin an allen betroffenen Gewerken. Wir dokumentieren den Ist-Zustand und messen dort, wo die Fragestellung es verlangt.
Die Auslegung wird neu gezogen und gegen die ausgeführte Anlage gehalten. An den Schnittstellen prüfen wir, ob die Gewerke zueinander passen.
Befund je Gewerk, Ursache, Verantwortlichkeit und der Aufwand zur Beseitigung – nachvollziehbar dokumentiert.
Grundlage
Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.
Der Aufwand richtet sich nach der Zahl der beteiligten Gewerke, der Größe der Anlage und danach, ob gemessen oder nur gesichtet wird. Eine Beurteilung eines einzelnen Gewerks ist deutlich günstiger als eine vollständige Aufnahme der gesamten Kostengruppe 400.
Wir nennen den Preis vorab verbindlich. Wo mehrere Gewerke betroffen sind, lohnt ein gemeinsamer Ortstermin – die Anfahrt fällt dann nur einmal an.
Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:
Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.
Häufige Fragen
Die technische Gebäudeausrüstung macht etwa vierzig Prozent der Baukosten aus und folgt eigenen Regelwerken. Wer aus dem Hochbau kommt, kann eine Anlage in Augenschein nehmen, aber nicht neu auslegen. Genau die Auslegung entscheidet aber, ob eine Anlage die zugesagte Leistung überhaupt erbringen kann.
Ja. Jedes Gewerk lässt sich einzeln beauftragen. Sinnvoll ist die gewerkeübergreifende Betrachtung immer dann, wenn eine Anlage nicht funktioniert, obwohl jedes Gewerk für sich in Ordnung erscheint – dann liegt der Fehler in der Regel an der Schnittstelle.