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Haus- und Versorgungstechnik

Gutachten für Sprinkler- und Feuerlöschanlagen

Löschanlagen werden gebaut, abgenommen und danach jahrelang nicht angefasst. Auffällig werden sie erst, wenn eine Prüfung ansteht, wenn ein Nutzungswechsel die Schutzziele verändert oder wenn nach einem Umbau niemand mehr sagen kann, ob die vorhandene Anlage den geänderten Verhältnissen noch entspricht.

Haus- und Versorgungstechnik

Gebaut, abgenommen und jahrelang nicht angefasst

Wir begutachten Sprinkleranlagen, Wandhydranten, trockene Steigleitungen und sonstige Löschanlagen auf Auslegung, Ausführung und Zustand: Schutzumfang, Wirkflächen, hydraulische Berechnung, Wasserversorgung und Bevorratung, Anordnung der Sprinkler im Verhältnis zu Einbauten und Lagerhöhen sowie den Zustand der Dokumentation und der Wartung. Nach Umbauten und Nutzungsänderungen prüfen wir, ob der ursprüngliche Schutzumfang noch trägt.

  • Schutzumfang gegen tatsächliche Nutzung und Brandschutzkonzept geprüft
  • Hydraulische Berechnung, Wirkfläche und Wasserbedarf nachgerechnet
  • Löschwasserversorgung, Pumpen und Redundanz beurteilt
Rote Sprinklerleitungen und Kabeltrassen unter einer Betondecke

Warum bei uns

Was diese Prüfung verwertbar macht

Wir rechnen nach

Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.

Alle Gewerke

Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.

Was wir nicht anbieten

Die bauaufsichtlich vorgeschriebene wiederkehrende Prüfung von Feuerlöschanlagen nach der Prüfverordnung des Landes führen anerkannte Prüfsachverständige durch. Wir begutachten Auslegung, Ausführung und Zustand von Löschanlagen und unterstützen bei Mängelstreitigkeiten – die wiederkehrende Prüfung selbst gehört nicht zu unserem Leistungsumfang.

Leistungsumfang

Was wir prüfen

  • 01

    Schutzumfang und Schutzziele im Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung und zum Brandschutzkonzept

  • 02

    hydraulische Berechnung, Wirkfläche, Beaufschlagung und Wasserbedarf

  • 03

    Löschwasserversorgung, Pumpen, Bevorratung und Redundanz

  • 04

    Anordnung der Sprinkler im Verhältnis zu Unterzügen, Kanälen, Regalen und Lagerhöhen

  • 05

    Wandhydranten, trockene Steigleitungen und Einspeisestellen

  • 06

    Frostschutz, Trockenanlagen und Auslösezeiten

  • 07

    Ansteuerung, Schnittstelle zur Brandmeldeanlage und Alarmweiterleitung

  • 08

    Wartungs- und Prüfdokumentation, Mängelverfolgung

Anlass

Typische Anlässe

  • Nutzungswechsel, die Schutzziele passen nicht mehr zur Lagerung

  • nach einem Umbau ist der Schutzumfang nicht mehr nachvollziehbar

  • der Versicherer verlangt einen Nachweis über den Anlagenzustand

  • Streit über den geschuldeten Umfang vor der Abnahme

  • die hydraulische Berechnung fehlt oder wirkt unplausibel

  • Zweifel an der Löschwasserversorgung nach einer Erweiterung

Ablauf

Was passiert, wenn Sie uns beauftragen

  1. 1

    Schutzziele klären

    Nutzung, Lagerung und Brandschutzkonzept bestimmen, was die Anlage leisten muss. Ohne das lässt sich kein Sollzustand bestimmen.

  2. 2

    Berechnung prüfen

    Hydraulische Berechnung, Wirkfläche, Beaufschlagung und Wasserbedarf – nachgerechnet, nicht nur auf Vorhandensein geprüft.

  3. 3

    Anlage aufnehmen

    Löschwasserversorgung, Pumpen, Bevorratung und Redundanz im Abgleich mit der Berechnung.

  4. 4

    Bericht

    Befund, Abweichungen vom Schutzziel und die erforderlichen Massnahmen.

Verrohrung einer Versorgungsanlage mit Flanschverbindungen, Absperrarmaturen und Behältern

Grundlage

Wonach wir beurteilen

Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.

VdS CEA 4001
Richtlinien für Sprinkleranlagen
DIN EN 12845
Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen, automatische Sprinkleranlagen
DIN 14462 und DIN 14461
Löschwasseranlagen und Wandhydranten
Landesbauordnung und Prüfverordnung
Bauaufsichtliche Anforderungen, Muster-Industriebaurichtlinie

Was das kostet

Der Aufwand richtet sich nach der Grösse der Anlage und danach, ob die hydraulische Berechnung vollständig nachgerechnet oder nur auf Plausibilität geprüft wird. Eine Beurteilung anhand der Unterlagen ist deutlich günstiger als eine Aufnahme der gesamten Anlage.

Wir nennen den Preis vorab verbindlich. Bitte beachten Sie die Abgrenzung zur wiederkehrenden Prüfung – diese ist anerkannten Prüfsachverständigen vorbehalten und nicht Teil unserer Leistung.

Ausserhalb von Dortmund?

Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:

Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.

Häufige Fragen

Was Auftraggeber vorher wissen wollen

Wir haben die Halle umgebaut. Muss die Sprinkleranlage angepasst werden?

Sehr wahrscheinlich. Neue Zwischendecken, geänderte Regalhöhen oder eine andere Lagerguteinstufung verändern die Anforderungen an Wirkfläche und Beaufschlagung. Wir prüfen, ob der vorhandene Schutzumfang die neue Nutzung noch abdeckt.

Führen Sie die vorgeschriebene wiederkehrende Prüfung durch?

Nein. Die bauaufsichtlich vorgeschriebene Prüfung führen anerkannte Prüfsachverständige durch. Wir begutachten Auslegung, Ausführung und Zustand – etwa im Streitfall, vor einem Kauf oder nach einer Nutzungsänderung.

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