Wir rechnen nach
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Haus- und Versorgungstechnik
Löschanlagen werden gebaut, abgenommen und danach jahrelang nicht angefasst. Auffällig werden sie erst, wenn eine Prüfung ansteht, wenn ein Nutzungswechsel die Schutzziele verändert oder wenn nach einem Umbau niemand mehr sagen kann, ob die vorhandene Anlage den geänderten Verhältnissen noch entspricht.
Haus- und Versorgungstechnik
Wir begutachten Sprinkleranlagen, Wandhydranten, trockene Steigleitungen und sonstige Löschanlagen auf Auslegung, Ausführung und Zustand: Schutzumfang, Wirkflächen, hydraulische Berechnung, Wasserversorgung und Bevorratung, Anordnung der Sprinkler im Verhältnis zu Einbauten und Lagerhöhen sowie den Zustand der Dokumentation und der Wartung. Nach Umbauten und Nutzungsänderungen prüfen wir, ob der ursprüngliche Schutzumfang noch trägt.

Warum bei uns
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.
Die bauaufsichtlich vorgeschriebene wiederkehrende Prüfung von Feuerlöschanlagen nach der Prüfverordnung des Landes führen anerkannte Prüfsachverständige durch. Wir begutachten Auslegung, Ausführung und Zustand von Löschanlagen und unterstützen bei Mängelstreitigkeiten – die wiederkehrende Prüfung selbst gehört nicht zu unserem Leistungsumfang.
Leistungsumfang
Schutzumfang und Schutzziele im Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung und zum Brandschutzkonzept
hydraulische Berechnung, Wirkfläche, Beaufschlagung und Wasserbedarf
Löschwasserversorgung, Pumpen, Bevorratung und Redundanz
Anordnung der Sprinkler im Verhältnis zu Unterzügen, Kanälen, Regalen und Lagerhöhen
Wandhydranten, trockene Steigleitungen und Einspeisestellen
Frostschutz, Trockenanlagen und Auslösezeiten
Ansteuerung, Schnittstelle zur Brandmeldeanlage und Alarmweiterleitung
Wartungs- und Prüfdokumentation, Mängelverfolgung
Anlass
Nutzungswechsel, die Schutzziele passen nicht mehr zur Lagerung
nach einem Umbau ist der Schutzumfang nicht mehr nachvollziehbar
der Versicherer verlangt einen Nachweis über den Anlagenzustand
Streit über den geschuldeten Umfang vor der Abnahme
die hydraulische Berechnung fehlt oder wirkt unplausibel
Zweifel an der Löschwasserversorgung nach einer Erweiterung
Ablauf
Nutzung, Lagerung und Brandschutzkonzept bestimmen, was die Anlage leisten muss. Ohne das lässt sich kein Sollzustand bestimmen.
Hydraulische Berechnung, Wirkfläche, Beaufschlagung und Wasserbedarf – nachgerechnet, nicht nur auf Vorhandensein geprüft.
Löschwasserversorgung, Pumpen, Bevorratung und Redundanz im Abgleich mit der Berechnung.
Befund, Abweichungen vom Schutzziel und die erforderlichen Massnahmen.

Grundlage
Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.
Der Aufwand richtet sich nach der Grösse der Anlage und danach, ob die hydraulische Berechnung vollständig nachgerechnet oder nur auf Plausibilität geprüft wird. Eine Beurteilung anhand der Unterlagen ist deutlich günstiger als eine Aufnahme der gesamten Anlage.
Wir nennen den Preis vorab verbindlich. Bitte beachten Sie die Abgrenzung zur wiederkehrenden Prüfung – diese ist anerkannten Prüfsachverständigen vorbehalten und nicht Teil unserer Leistung.
Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:
Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.
Häufige Fragen
Sehr wahrscheinlich. Neue Zwischendecken, geänderte Regalhöhen oder eine andere Lagerguteinstufung verändern die Anforderungen an Wirkfläche und Beaufschlagung. Wir prüfen, ob der vorhandene Schutzumfang die neue Nutzung noch abdeckt.
Nein. Die bauaufsichtlich vorgeschriebene Prüfung führen anerkannte Prüfsachverständige durch. Wir begutachten Auslegung, Ausführung und Zustand – etwa im Streitfall, vor einem Kauf oder nach einer Nutzungsänderung.