Wir rechnen nach
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Haus- und Versorgungstechnik
Brandmeldeanlagen fallen im Betrieb meist durch das auf, was sie nicht sollen: Falschalarme. Jeder Einsatz kostet Geld, jeder wiederholte Fehlalarm kostet Vertrauen, und irgendwann wird ein Melder abgeschaltet – womit die Anlage ihre Schutzwirkung verliert und der Betreiber in der Verantwortung steht.
Haus- und Versorgungstechnik
Wir untersuchen die Ursachen: falsche Melderauswahl für die vorhandene Umgebung, ungeeignete Platzierung im Bereich von Luftauslässen oder Küchen, fehlende Parametrierung, mangelhafte Instandhaltung. Ebenso prüfen wir das Brandmeldekonzept nach DIN 14675 gegen die bauordnungsrechtlichen Anforderungen und das Brandschutzkonzept, die Überwachungsart, die Melderabstände sowie die Schnittstellen zu Lüftungsanlagen, Feststellanlagen, Aufzügen, Entrauchung und Löschanlagen. Gerade an diesen Schnittstellen liegen die Fehler, die bei der Abnahme niemandem auffallen.

Warum bei uns
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.
Die bauaufsichtlich vorgeschriebene wiederkehrende Prüfung von Brandmeldeanlagen ist anerkannten Prüfsachverständigen vorbehalten. Errichtung und Instandhaltung nach DIN 14675 setzen eine Zertifizierung des ausführenden Unternehmens voraus. Was wir anbieten, ist die Begutachtung: Konzeptprüfung, Bewertung der Ausführung, Ursachenanalyse bei Falschalarmen und Unterstützung im Mängelstreit.
Leistungsumfang
Brandmeldekonzept nach DIN 14675 im Abgleich mit Brandschutzkonzept und Baugenehmigung
Überwachungsart und Überwachungsumfang: Vollschutz, Teilschutz, Schutz der Rettungswege
Melderauswahl und Melderabstände, Eignung für die tatsächliche Umgebung
Ursachenanalyse bei Falschalarmen, Auswertung des Ereignisspeichers
Ansteuerung von Feststellanlagen, Lüftung, Entrauchung, Aufzügen und Löschanlagen
Alarmierungskonzept, Aufschaltung zur Feuerwehr, Feuerwehr-Bedienfeld und Laufkarten
Energieversorgung, Notstrom und Überbrückungszeiten
Instandhaltungsnachweise, Betriebsbuch und Mängelverfolgung
Anlass
wiederkehrende Falschalarme, die Ursache ist nicht gefunden
Melder wurden abgeschaltet, der Schutzumfang ist unklar
Nutzungsänderung, das Konzept passt nicht mehr zur Nutzung
Streit über den geschuldeten Umfang vor der Abnahme
die Feuerwehr beanstandet Aufschaltung oder Zugänglichkeit
nach einem Umbau ist die Dokumentation nicht fortgeschrieben
Ablauf
Brandmeldekonzept, Brandschutzkonzept und Baugenehmigung im Abgleich. Daraus ergibt sich der geschuldete Schutzumfang.
Melderauswahl, Melderabstände und Umgebungsbedingungen. Bei Falschalarmen werten wir das Ereignisprotokoll aus.
Abweichungen zwischen Konzept, Ausführung und tatsächlicher Nutzung – und was sie für das Schutzziel bedeuten.
Befund, Ursache und Zuordnung, mit den Stellen, an denen nachgebessert werden muss.

Grundlage
Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.
Der Aufwand richtet sich nach der Grösse der Anlage, der Zahl der Melderbereiche und danach, ob die Ursache von Falschalarmen eingegrenzt werden soll. Eine Beurteilung des Konzepts anhand der Unterlagen ist günstiger als eine Aufnahme vor Ort.
Wir nennen den Preis vorab verbindlich. Bitte beachten Sie die Abgrenzung zur wiederkehrenden Prüfung – diese ist anerkannten Prüfsachverständigen vorbehalten und nicht Teil unserer Leistung.
Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:
Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.
Häufige Fragen
Meist an der Melderauswahl oder der Platzierung: optische Rauchmelder in staub- oder dampfbelasteter Umgebung, Melder direkt neben Zuluftauslässen, fehlende Zwei-Melder-Abhängigkeit. Der Ereignisspeicher der Zentrale zeigt in der Regel ein klares Muster.
Ja. Häufige Befunde sind fehlende oder falsch parametrierte Ansteuerungen anderer Gewerke, unvollständige Laufkarten und eine Überwachungsart, die nicht zur genehmigten Nutzung passt. Solche Punkte fallen bei einer Abnahme ohne Funktionsprüfung der Schnittstellen nicht auf.