Wir rechnen nach
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Haus- und Versorgungstechnik
Lüftungsanlagen werden häufig eingebaut und selten nachgewiesen. Der Nachweis der Volumenströme, die Einregulierung der einzelnen Auslässe und das Einregulierungsprotokoll fehlen in der Praxis erstaunlich oft – obwohl ohne sie niemand sagen kann, ob die Anlage die geschuldete Leistung erbringt.
Haus- und Versorgungstechnik
Wir messen die tatsächlichen Volumenströme, prüfen das Lüftungskonzept und den Nachweis der nutzerunabhängigen Feuchteschutzlüftung, bewerten die Schallsituation einschliesslich Telefonieschall über die Kanäle und beurteilen den hygienischen Zustand sowie die Zugänglichkeit für Wartung. Bei gewerblichen Anlagen kommt die Bewertung nach den Hygieneanforderungen der VDI 6022 hinzu.

Warum bei uns
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.
Keine Instandsetzung, kein wirtschaftliches Interesse am Umfang einer Sanierung. Genau das macht die Feststellung für beide Seiten verwertbar.
Leistungsumfang
Lüftungskonzept und Nachweis der Lüftung zum Feuchteschutz nach DIN 1946-6
Messung der Zu- und Abluftvolumenströme an den Auslässen, Abgleich mit der Auslegung
Einregulierungsprotokoll, Abgleich der Teilstränge, Druckverluste
Wärmerückgewinnung: Rückwärmzahl, Bypass, Frostschutz
Schallleistungspegel des Geräts, Kanalschall, Telefonieschall zwischen Räumen
Hygiene nach VDI 6022, Filterstufen, Zugänglichkeit von Revisionsöffnungen
Brandschutz in der Lüftungsanlage: Brandschutzklappen, Ansteuerung, Revisionierbarkeit
Kondensatführung und Abläufe
Anlass
das Einregulierungsprotokoll fehlt oder wirkt unplausibel
spürbarer Zug oder hörbares Strömungsgeräusch an den Auslässen
die Feuchte in der Wohnung sinkt trotz Lüftungsanlage nicht
Streit über die geschuldete Leistung vor der Abnahme
Verdacht auf Verschmutzung oder hygienische Mängel im Kanalnetz
der Nachweis der Lüftung zum Feuchteschutz wird verlangt
Ablauf
Liegt ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vor, und deckt es die tatsächliche Nutzung ab? Ohne diese Grundlage lässt sich kein Sollwert bestimmen.
Zu- und Abluft an den Auslässen, im ausgelegten Betriebszustand. Erst der Messwert zeigt, ob die Anlage die geschuldete Leistung erbringt.
Messwerte gegen Auslegung, dazu Schall, Zugerscheinungen und der Zustand der Luftführung.
Messprotokoll, Befund und Bewertung – verwendbar gegenüber der ausführenden Firma und bei der Abnahme.

Grundlage
Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.
Der Aufwand richtet sich nach der Zahl der Auslässe und danach, ob eine Messung an allen oder nur an ausgewählten Stellen erforderlich ist. Eine Prüfung der Unterlagen ohne Ortstermin ist deutlich günstiger als eine vollständige Volumenstrommessung.
Wir nennen den Preis vorab verbindlich. Fehlt ein geschuldetes Einregulierungsprotokoll, ist die Feststellung regelmäßig Teil des Anspruchs gegen den ausführenden Betrieb.
Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:
Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.
Häufige Fragen
Über eine Messung an den Auslässen. Ohne Einregulierungsprotokoll mit Soll- und Istwerten je Auslass ist die Aussage nicht belegt – und eine Messung dauert je Wohnung weniger als eine Stunde.
Ja. Für Wohnräume gelten Anforderungen an den zulässigen Schalldruckpegel aus DIN 4109 und den vertraglichen Vereinbarungen. Wir messen und ordnen ein, ob eine Überschreitung vorliegt und wo sie entsteht.