Zum Inhalt springen

Haus- und Versorgungstechnik

Gutachten für Lüftungs- und raumlufttechnische Anlagen

Lüftungsanlagen werden häufig eingebaut und selten nachgewiesen. Der Nachweis der Volumenströme, die Einregulierung der einzelnen Auslässe und das Einregulierungsprotokoll fehlen in der Praxis erstaunlich oft – obwohl ohne sie niemand sagen kann, ob die Anlage die geschuldete Leistung erbringt.

Haus- und Versorgungstechnik

Eingebaut wird oft, nachgewiesen selten

Wir messen die tatsächlichen Volumenströme, prüfen das Lüftungskonzept und den Nachweis der nutzerunabhängigen Feuchteschutzlüftung, bewerten die Schallsituation einschliesslich Telefonieschall über die Kanäle und beurteilen den hygienischen Zustand sowie die Zugänglichkeit für Wartung. Bei gewerblichen Anlagen kommt die Bewertung nach den Hygieneanforderungen der VDI 6022 hinzu.

  • Volumenströme an den Auslässen gemessen, nicht aus dem Datenblatt übernommen
  • Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 auf Vollständigkeit geprüft
  • Schall, Zugerscheinungen und Hygiene der Luftführung beurteilt
Rote Sprinklerleitungen und Kabeltrassen unter einer Betondecke

Warum bei uns

Was diese Prüfung verwertbar macht

Wir rechnen nach

Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.

Alle Gewerke

Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.

Wir führen nicht aus

Keine Instandsetzung, kein wirtschaftliches Interesse am Umfang einer Sanierung. Genau das macht die Feststellung für beide Seiten verwertbar.

Leistungsumfang

Was wir prüfen

  • 01

    Lüftungskonzept und Nachweis der Lüftung zum Feuchteschutz nach DIN 1946-6

  • 02

    Messung der Zu- und Abluftvolumenströme an den Auslässen, Abgleich mit der Auslegung

  • 03

    Einregulierungsprotokoll, Abgleich der Teilstränge, Druckverluste

  • 04

    Wärmerückgewinnung: Rückwärmzahl, Bypass, Frostschutz

  • 05

    Schallleistungspegel des Geräts, Kanalschall, Telefonieschall zwischen Räumen

  • 06

    Hygiene nach VDI 6022, Filterstufen, Zugänglichkeit von Revisionsöffnungen

  • 07

    Brandschutz in der Lüftungsanlage: Brandschutzklappen, Ansteuerung, Revisionierbarkeit

  • 08

    Kondensatführung und Abläufe

Anlass

Typische Anlässe

  • das Einregulierungsprotokoll fehlt oder wirkt unplausibel

  • spürbarer Zug oder hörbares Strömungsgeräusch an den Auslässen

  • die Feuchte in der Wohnung sinkt trotz Lüftungsanlage nicht

  • Streit über die geschuldete Leistung vor der Abnahme

  • Verdacht auf Verschmutzung oder hygienische Mängel im Kanalnetz

  • der Nachweis der Lüftung zum Feuchteschutz wird verlangt

Ablauf

Was passiert, wenn Sie uns beauftragen

  1. 1

    Konzept prüfen

    Liegt ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vor, und deckt es die tatsächliche Nutzung ab? Ohne diese Grundlage lässt sich kein Sollwert bestimmen.

  2. 2

    Volumenströme messen

    Zu- und Abluft an den Auslässen, im ausgelegten Betriebszustand. Erst der Messwert zeigt, ob die Anlage die geschuldete Leistung erbringt.

  3. 3

    Abgleichen

    Messwerte gegen Auslegung, dazu Schall, Zugerscheinungen und der Zustand der Luftführung.

  4. 4

    Bericht

    Messprotokoll, Befund und Bewertung – verwendbar gegenüber der ausführenden Firma und bei der Abnahme.

Verrohrung einer Versorgungsanlage mit Flanschverbindungen, Absperrarmaturen und Behältern

Grundlage

Wonach wir beurteilen

Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.

DIN 1946-6
Lüftung von Wohnungen
DIN EN 16798
Raumlufttechnik in Gebäuden, Anforderungen und Bewertung
VDI 6022
Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen
VDI 2081
Geräuscherzeugung und Lärmminderung in RLT-Anlagen
MLüAR
Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie, für den Brandschutz

Was das kostet

Der Aufwand richtet sich nach der Zahl der Auslässe und danach, ob eine Messung an allen oder nur an ausgewählten Stellen erforderlich ist. Eine Prüfung der Unterlagen ohne Ortstermin ist deutlich günstiger als eine vollständige Volumenstrommessung.

Wir nennen den Preis vorab verbindlich. Fehlt ein geschuldetes Einregulierungsprotokoll, ist die Feststellung regelmäßig Teil des Anspruchs gegen den ausführenden Betrieb.

Ausserhalb von Dortmund?

Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:

Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.

Häufige Fragen

Was Auftraggeber vorher wissen wollen

Der Betrieb sagt, die Anlage sei eingeregelt. Wie lässt sich das prüfen?

Über eine Messung an den Auslässen. Ohne Einregulierungsprotokoll mit Soll- und Istwerten je Auslass ist die Aussage nicht belegt – und eine Messung dauert je Wohnung weniger als eine Stunde.

Die Lüftung ist zu laut. Gibt es dafür Grenzwerte?

Ja. Für Wohnräume gelten Anforderungen an den zulässigen Schalldruckpegel aus DIN 4109 und den vertraglichen Vereinbarungen. Wir messen und ordnen ein, ob eine Überschreitung vorliegt und wo sie entsteht.

AnrufenAnfrage