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Haus- und Versorgungstechnik

Hydraulischer Abgleich – durchgeführt oder nur abgerechnet?

Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper und jeder Heizkreis genau die Wassermenge bekommt, die er für seine Heizlast braucht. Fehlt er, werden anlagennahe Räume zu warm und entfernte nicht warm genug, die Vorlauftemperatur wird angehoben, um das auszugleichen – und der Verbrauch steigt. Bei Wärmepumpen entscheidet er darüber, ob die Anlage überhaupt effizient arbeiten kann.

Haus- und Versorgungstechnik

Abgerechnet wird häufig, durchgeführt nicht immer

Abgerechnet wird der Abgleich häufig, durchgeführt nicht immer. Ein Abgleich, der nur auf dem Papier steht, ist erkennbar: an unveränderten Voreinstellungen der Ventile, an einer fehlenden raumweisen Heizlastberechnung, an Einstellwerten, die nicht zur Berechnung passen, und am Temperaturspreizverhalten der Anlage im Betrieb.

Wir prüfen das in drei Schritten. Erstens die Grundlage: Liegt eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 vor, oder wurde nach Faustwerten gearbeitet? Zweitens die Umsetzung: Stimmen die tatsächlichen Ventileinstellungen mit der Berechnung überein? Drittens das Ergebnis: Wir messen Vorlauf- und Rücklauftemperaturen sowie das Spreizverhalten und ordnen ein, ob der Abgleich wirkt. Das Ergebnis ist ein Bericht, der auch gegenüber einem Fördermittelgeber verwendbar ist.

  • Raumweise Heizlastberechnung als Grundlage geprüft, nicht nur auf Vorhandensein
  • Tatsächliche Ventileinstellungen gegen die Berechnung gehalten
  • Wirkung gemessen: Vorlauf, Rücklauf und Spreizverhalten im Betrieb
Verlegte Heizungsleitungen mit Rohrschellen auf einer Montageschiene

Warum bei uns

Was diese Prüfung verwertbar macht

Wir rechnen nach

Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.

Alle Gewerke

Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.

Wir führen den Abgleich nicht durch

Den hydraulischen Abgleich selbst führt Ihr Heizungsbetrieb aus. Wir sind Sachverständige und prüfen, ob er tatsächlich durchgeführt wurde, ob die zugrunde liegende Berechnung fachlich richtig ist und ob das Ergebnis in der Anlage messbar ankommt. Diese Trennung ist der Grund, warum unsere Feststellung im Streitfall verwertbar ist.

Leistungsumfang

Was wir prüfen

  • 01

    Vorliegen und fachliche Richtigkeit der raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831

  • 02

    gewähltes Verfahren: vereinfachtes Verfahren A oder raumweise berechnetes Verfahren B

  • 03

    Übereinstimmung der tatsächlichen Ventilvoreinstellungen mit der Berechnung

  • 04

    Auslegung der Umwälzpumpe und Einstellung der Differenzdruckregelung

  • 05

    Vorlauftemperatur im Verhältnis zur Heizlast und zu den vorhandenen Heizflächen

  • 06

    gemessene Spreizung zwischen Vor- und Rücklauf im Betrieb

  • 07

    bei Fußbodenheizung: Heizkreisaufteilung, Verlegeabstand und Durchflusseinstellung

  • 08

    Vollständigkeit der Dokumentation gegenüber Auftraggeber und Fördermittelgeber

Anlass

Typische Anlässe

  • einzelne Räume werden nicht warm, andere überheizen

  • der Abgleich wurde abgerechnet, der Nachweis fehlt oder wirkt unplausibel

  • eine Wärmepumpe arbeitet mit auffällig hoher Vorlauftemperatur oder taktet stark

  • der Fördermittelgeber verlangt den Nachweis des Abgleichs

  • Streit mit dem Heizungsbetrieb über die Frage, ob die Leistung erbracht wurde

  • Verbrauch nach der Sanierung höher als prognostiziert

Ablauf

Was passiert, wenn Sie uns beauftragen

  1. 1

    Unterlagen sichten

    Liegt eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 vor, oder wurde nach Faustwerten gearbeitet? Wir prüfen, welches Verfahren angewandt wurde und ob die Grundlage fachlich trägt.

  2. 2

    Einstellwerte aufnehmen

    Vor Ort lesen wir die tatsächlichen Ventilvoreinstellungen ab und halten sie gegen die Berechnung. Weichen beide voneinander ab, ist der Abgleich rechnerisch nicht umgesetzt.

  3. 3

    Wirkung messen

    Wir messen Vorlauf- und Rücklauftemperaturen sowie das Spreizverhalten im Betrieb. Erst das zeigt, ob der Abgleich in der Anlage ankommt oder nur auf dem Papier steht.

  4. 4

    Bericht

    Sie erhalten eine nachvollziehbare Feststellung mit offengelegtem Rechenweg – verwendbar gegenüber dem ausführenden Betrieb und gegenüber einem Fördermittelgeber.

Technische Zeichnung mit Massstab, wie sie der Nachrechnung zugrunde liegt

Grundlage

Wonach wir beurteilen

Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.

DIN EN 12831
Verfahren zur Berechnung der raumweisen Heizlast
VOB/C, ATV DIN 18380
Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen, geschuldete Leistung
VDI 4645
Planung und Dimensionierung von Wärmepumpenanlagen
GEG und BEG
Gesetzliche Anforderungen und Förderbedingungen, in denen der Abgleich vorausgesetzt wird

Was das kostet

Der Aufwand hängt von der Anzahl der Heizkreise und davon ab, ob eine vorhandene Berechnung nachgerechnet oder eine fehlende Grundlage erst erstellt werden muss. Eine Prüfung mit Messung an ausgewählten Heizkreisen ist deutlich günstiger als eine vollständige Nachrechnung der gesamten Anlage.

Stellt sich heraus, dass eine abgerechnete Leistung nicht erbracht wurde, sind die Kosten der Feststellung regelmäßig Teil des Anspruchs gegen den ausführenden Betrieb. Wir nennen den Preis vorab verbindlich.

Ausserhalb von Dortmund?

Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:

Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.

Häufige Fragen

Was Auftraggeber vorher wissen wollen

Ist der hydraulische Abgleich Pflicht?

Er ist in den einschlägigen Regelwerken als Teil der fachgerechten Ausführung einer Heizungsanlage vorausgesetzt und in Förderprogrammen ausdrücklich gefordert. Unabhängig davon schuldet ein Heizungsbetrieb eine funktionsfähige Anlage – ohne Abgleich ist sie das in der Regel nicht.

Wie erkenne ich, dass der Abgleich nicht durchgeführt wurde?

Deutliche Hinweise sind unveränderte Werkseinstellungen an den Ventilen, eine fehlende raumweise Heizlastberechnung und Einstellwerte, die zu keiner nachvollziehbaren Berechnung passen. Im Betrieb zeigt es sich an ungleichmäßiger Erwärmung und geringer Spreizung zwischen Vor- und Rücklauf.

Führen Sie den Abgleich auch durch?

Nein. Wir sind Sachverständige und führen keine Handwerksleistungen aus. Genau deshalb ist unsere Feststellung im Streitfall verwertbar – wir haben kein Interesse an einem Folgeauftrag zur Instandsetzung.

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