Wir rechnen nach
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Haus- und Versorgungstechnik
Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper und jeder Heizkreis genau die Wassermenge bekommt, die er für seine Heizlast braucht. Fehlt er, werden anlagennahe Räume zu warm und entfernte nicht warm genug, die Vorlauftemperatur wird angehoben, um das auszugleichen – und der Verbrauch steigt. Bei Wärmepumpen entscheidet er darüber, ob die Anlage überhaupt effizient arbeiten kann.
Haus- und Versorgungstechnik
Abgerechnet wird der Abgleich häufig, durchgeführt nicht immer. Ein Abgleich, der nur auf dem Papier steht, ist erkennbar: an unveränderten Voreinstellungen der Ventile, an einer fehlenden raumweisen Heizlastberechnung, an Einstellwerten, die nicht zur Berechnung passen, und am Temperaturspreizverhalten der Anlage im Betrieb.
Wir prüfen das in drei Schritten. Erstens die Grundlage: Liegt eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 vor, oder wurde nach Faustwerten gearbeitet? Zweitens die Umsetzung: Stimmen die tatsächlichen Ventileinstellungen mit der Berechnung überein? Drittens das Ergebnis: Wir messen Vorlauf- und Rücklauftemperaturen sowie das Spreizverhalten und ordnen ein, ob der Abgleich wirkt. Das Ergebnis ist ein Bericht, der auch gegenüber einem Fördermittelgeber verwendbar ist.

Warum bei uns
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.
Den hydraulischen Abgleich selbst führt Ihr Heizungsbetrieb aus. Wir sind Sachverständige und prüfen, ob er tatsächlich durchgeführt wurde, ob die zugrunde liegende Berechnung fachlich richtig ist und ob das Ergebnis in der Anlage messbar ankommt. Diese Trennung ist der Grund, warum unsere Feststellung im Streitfall verwertbar ist.
Leistungsumfang
Vorliegen und fachliche Richtigkeit der raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
gewähltes Verfahren: vereinfachtes Verfahren A oder raumweise berechnetes Verfahren B
Übereinstimmung der tatsächlichen Ventilvoreinstellungen mit der Berechnung
Auslegung der Umwälzpumpe und Einstellung der Differenzdruckregelung
Vorlauftemperatur im Verhältnis zur Heizlast und zu den vorhandenen Heizflächen
gemessene Spreizung zwischen Vor- und Rücklauf im Betrieb
bei Fußbodenheizung: Heizkreisaufteilung, Verlegeabstand und Durchflusseinstellung
Vollständigkeit der Dokumentation gegenüber Auftraggeber und Fördermittelgeber
Anlass
einzelne Räume werden nicht warm, andere überheizen
der Abgleich wurde abgerechnet, der Nachweis fehlt oder wirkt unplausibel
eine Wärmepumpe arbeitet mit auffällig hoher Vorlauftemperatur oder taktet stark
der Fördermittelgeber verlangt den Nachweis des Abgleichs
Streit mit dem Heizungsbetrieb über die Frage, ob die Leistung erbracht wurde
Verbrauch nach der Sanierung höher als prognostiziert
Ablauf
Liegt eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 vor, oder wurde nach Faustwerten gearbeitet? Wir prüfen, welches Verfahren angewandt wurde und ob die Grundlage fachlich trägt.
Vor Ort lesen wir die tatsächlichen Ventilvoreinstellungen ab und halten sie gegen die Berechnung. Weichen beide voneinander ab, ist der Abgleich rechnerisch nicht umgesetzt.
Wir messen Vorlauf- und Rücklauftemperaturen sowie das Spreizverhalten im Betrieb. Erst das zeigt, ob der Abgleich in der Anlage ankommt oder nur auf dem Papier steht.
Sie erhalten eine nachvollziehbare Feststellung mit offengelegtem Rechenweg – verwendbar gegenüber dem ausführenden Betrieb und gegenüber einem Fördermittelgeber.

Grundlage
Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.
Der Aufwand hängt von der Anzahl der Heizkreise und davon ab, ob eine vorhandene Berechnung nachgerechnet oder eine fehlende Grundlage erst erstellt werden muss. Eine Prüfung mit Messung an ausgewählten Heizkreisen ist deutlich günstiger als eine vollständige Nachrechnung der gesamten Anlage.
Stellt sich heraus, dass eine abgerechnete Leistung nicht erbracht wurde, sind die Kosten der Feststellung regelmäßig Teil des Anspruchs gegen den ausführenden Betrieb. Wir nennen den Preis vorab verbindlich.
Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:
Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.
Häufige Fragen
Er ist in den einschlägigen Regelwerken als Teil der fachgerechten Ausführung einer Heizungsanlage vorausgesetzt und in Förderprogrammen ausdrücklich gefordert. Unabhängig davon schuldet ein Heizungsbetrieb eine funktionsfähige Anlage – ohne Abgleich ist sie das in der Regel nicht.
Deutliche Hinweise sind unveränderte Werkseinstellungen an den Ventilen, eine fehlende raumweise Heizlastberechnung und Einstellwerte, die zu keiner nachvollziehbaren Berechnung passen. Im Betrieb zeigt es sich an ungleichmäßiger Erwärmung und geringer Spreizung zwischen Vor- und Rücklauf.
Nein. Wir sind Sachverständige und führen keine Handwerksleistungen aus. Genau deshalb ist unsere Feststellung im Streitfall verwertbar – wir haben kein Interesse an einem Folgeauftrag zur Instandsetzung.