Wir rechnen nach
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Haus- und Versorgungstechnik
Eine Elektroinstallation ist ohne Prüfprotokoll nicht abgenommen – das ist der Punkt, an dem die meisten Auseinandersetzungen beginnen. Die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 mit Messwerten zu Schleifenimpedanz, Isolationswiderstand und Auslösezeiten der Fehlerstromschutzeinrichtungen ist geschuldet, wird aber häufig nicht übergeben.
Haus- und Versorgungstechnik
Wir prüfen die ausgeführte Anlage, werten vorhandene Protokolle aus und führen bei Bedarf eigene Messungen durch. Dazu kommen die Themen, die in den letzten Jahren stark zugenommen haben: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Photovoltaikanlagen mit Speicher und deren Einbindung in die vorhandene Verteilung – einschliesslich der Frage nach ausreichender Anschlussleistung und Selektivität.

Warum bei uns
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.
Keine Instandsetzung, kein wirtschaftliches Interesse am Umfang einer Sanierung. Genau das macht die Feststellung für beide Seiten verwertbar.
Leistungsumfang
Erstprüfung und wiederkehrende Prüfung nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100, Vollständigkeit der Protokolle
Messwerte: Schleifenimpedanz, Isolationswiderstand, Auslösezeiten der Fehlerstromschutzeinrichtungen, Erdungswiderstand
Aufbau der Verteilungen: Selektivität, Belegung, Beschriftung, Erwärmung
Leitungsdimensionierung, Verlegearten und Häufung
Potentialausgleich und Erdungsanlage nach DIN 18014
Blitz- und Überspannungsschutz
Ladeinfrastruktur: Anschlussleistung, Lastmanagement, Schutzkonzept
Photovoltaik und Speicher: Einbindung, Freischaltung, Brandschutz
Anlass
das Prüfprotokoll fehlt, ist unvollständig oder nicht nachvollziehbar
Fehlerstromschutzeinrichtungen lösen wiederholt ohne erkennbaren Grund aus
Streit über die geschuldete Leistung vor der Abnahme
Verdacht auf Mängel nach einem Schadensereignis
Umbau oder Erweiterung, der Bestand ist nicht dokumentiert
der Versicherer verlangt einen Nachweis über den Anlagenzustand
Ablauf
Liegen Erstprüfung und Messwerte vor, und sind sie plausibel? Ein Protokoll ohne Messwerte ist kein Nachweis.
Verteilungen, Schutzmassnahmen und Leitungsführung. Wir messen dort nach, wo die Angaben nicht zur Ausführung passen.
Messwerte gegen DIN VDE 0100 und die anerkannten Regeln der Technik, dazu Selektivität und Dokumentation.
Befund, Ursache und Verantwortlichkeit mit den zugrunde liegenden Messwerten.

Grundlage
Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.
Der Aufwand richtet sich nach der Zahl der Stromkreise und Verteilungen und danach, ob Messungen stichprobenhaft oder vollständig erfolgen. Eine Prüfung vorhandener Protokolle auf Plausibilität ist deutlich günstiger als eine eigene Messung der Anlage.
Wir nennen den Preis vorab verbindlich. Fehlt ein geschuldetes Prüfprotokoll, ist die Feststellung regelmäßig Teil des Anspruchs gegen den ausführenden Betrieb.
Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:
Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.
Häufige Fragen
Die Dokumentation ist Teil der geschuldeten Leistung. Fehlt sie, ist die Leistung unvollständig. Ob das eine Abnahmeverweigerung rechtfertigt, beurteilt Ihr Rechtsbeistand – wir stellen fest, was fehlt und welche Messwerte nachzuholen sind.
Das lässt sich rechnen: vorhandene Anschlussleistung, gleichzeitige Belastung, Selektivität und Schutzkonzept. Häufig ist nicht die Leitung das Problem, sondern der fehlende Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber.