Kurz gesagt
Derselbe Fehler kostet in der Planungsphase Stunden, in der Ausschreibung Tage, in der Bauphase Wochen und nach der Abnahme ein Gutachten, einen Anwalt und ein Verfahren. Der Grund ist nicht der Fehler selbst, sondern das, was auf ihm aufgebaut wurde: In der Planung ändert man eine Zeichnung, auf der Baustelle einen bereits errichteten Schacht, nach der Abnahme eine Anlage im laufenden Betrieb. Deshalb liegt der wirksamste Zeitpunkt für eine Prüfung vor der Ausschreibung – am Ende der Ausführungsplanung.
Warum die Kosten mit jeder Phase springen
Ein zu klein bemessener Technikraum ist in der Entwurfsplanung eine Änderung im Grundriss. In der Ausführungsplanung zieht dieselbe Änderung bereits die Schachtführung, die Trassen und die Anschlüsse der angrenzenden Gewerke nach sich. Im Rohbau bedeutet sie, dass Wände wieder abgebrochen werden.
Der Sprung entsteht nicht durch den Fehler, sondern durch die Folgeentscheidungen, die inzwischen auf ihm beruhen. Je später, desto mehr Gewerke sind betroffen, desto mehr Termine verschieben sich – und desto mehr Beteiligte haben ein Interesse daran, die Verantwortung woanders zu sehen.
Hinzu kommt ein zweiter Effekt: In der Planungsphase gibt es noch keinen Vertrag, an dem sich ein Nachtrag festmachen ließe. Ab der Vergabe wird jede Änderung zu einer Nachtragsposition – und Nachträge werden nicht im Wettbewerb kalkuliert, sondern vom bereits beauftragten Betrieb.
Ein Nachtrag entsteht nicht dort, wo gebaut wird, sondern dort, wo geplant wurde. Er wird nur später bezahlt.
Die Fehler, die in der Praxis am teuersten werden
Auffällig ist, dass die kostspieligsten Befunde selten Rechenfehler sind. Es sind Auslassungen und Übergabestellen – Dinge, die niemandes Zuständigkeit waren.
- Technikflächen zu klein bemessen: Der Raum reicht für die Geräte, aber nicht für Wartungsabstände, Revisionsöffnungen und Austauschwege. Fällt im Rohbau auf, wenn die Wände stehen.
- Trassenkonflikte zwischen den Gewerken: Lüftungskanal, Sprinklerleitung und Kabeltrasse beanspruchen denselben Raum über der abgehängten Decke. Wird auf der Baustelle improvisiert – mit Folgen für Zugänglichkeit und Deckenhöhe.
- Brandschutzanforderungen nicht in der Fachplanung abgebildet: Abschottungen, Brandschutzklappen und deren Ansteuerung fehlen in der Lüftungsplanung, obwohl sie im Brandschutzkonzept stehen.
- Anschlussleistung nicht geprüft: Die Summe der Verbraucher übersteigt, was der Netzanschluss hergibt. Fällt spät auf und ist dann mit Vorlaufzeiten beim Netzbetreiber verbunden.
- Datenpunkte im MSR-Umfang unvollständig: Die Regelung kann Funktionen nicht leisten, die anderswo vorausgesetzt werden. Zeigt sich erst bei der Inbetriebnahme.
- Leistungsverzeichnis stimmt nicht mit der Planung überein: Positionen ohne Grundlage, fehlende Positionen, Mengenfehler. Jede Abweichung ist eine Einladung zum Nachtrag.
- Heizlast und Kühllast nicht aktualisiert nach Änderungen an der Gebäudehülle oder der Nutzung – die Anlage wird auf einen Zustand ausgelegt, den es nicht mehr gibt.
Der wirksamste Zeitpunkt: vor der Ausschreibung
Am Ende der Ausführungsplanung ist die Planung vollständig genug, um geprüft zu werden, und noch nichts vergeben. Ein Befund führt an dieser Stelle zu einer Korrektur in der Planung – ohne Nachtrag, ohne Terminverschiebung, ohne Diskussion über Verantwortlichkeit.
Zwei weitere Zeitpunkte sind sinnvoll, wenn dieser verpasst wurde: das Ende der Entwurfsplanung, wenn Kostensicherheit gefordert ist und die grundsätzlichen Entscheidungen noch offen sind – und die Vergabe an einen Generalunternehmer, wenn die Planung vom Auftragnehmer kommt und der Bauherr ihr nichts entgegenzusetzen hat.
Nach der Vergabe verschiebt sich der Zweck einer Prüfung: Sie klärt dann nicht mehr, wie man Fehler vermeidet, sondern wer sie zu verantworten hat. Das ist ebenfalls wertvoll – aber es ist die teurere Variante desselben Vorgangs.
Was eine Planprüfung untersucht
- Rechnerisch: Heizlast nach DIN EN 12831, Kühllast nach VDI 2078, Volumenströme nach DIN 1946-6, Rohrnetz- und Druckverlustberechnung, Trinkwasserberechnung nach DIN 1988-300, Anschlussleistungen und Selektivität.
- Konzeptionell: Eignung des Anlagenkonzepts für Nutzung, Betrieb und Wirtschaftlichkeit, Bewertung der Erzeugerkonfiguration.
- Schnittstellen: Trassenführung, Technikflächen, Schachtquerschnitte, Durchbrüche, Abstimmung mit Architektur und Tragwerk.
- Brandschutz in der Technik: Abschottungen, Brandschutzklappen, Funktionserhalt, Ansteuerung durch die Brandmeldeanlage.
- Regelwerks- und Normkonformität einschließlich GEG und Förderfähigkeit.
- Kaufmännisch: Übereinstimmung der Leistungsverzeichnisse mit der Planung, Mengenplausibilität, fehlende und überflüssige Positionen, Produktneutralität.
- Betreiberfreundlichkeit: Wartbarkeit, Zugänglichkeit, Messkonzept, Dokumentationsanforderungen.
Wie sich der Aufwand ins Verhältnis setzen lässt
Der Aufwand einer Planprüfung bemisst sich am Umfang der Unterlagen und an der Projektgröße; wir nennen ihn verbindlich, sobald die Unterlagen vorliegen. Ins Verhältnis setzen lässt er sich ohne konkrete Zahlen, weil die Größenordnungen weit auseinanderliegen.
Ein einziger vermiedener Nachtrag – ein zu klein bemessener Technikraum, der im Rohbau auffällt, eine im Leistungsverzeichnis fehlende Position, die nach Vergabe nachverhandelt wird – trägt die Prüfung in aller Regel um ein Vielfaches. Der Grund ist einfach: Die Prüfung ist eine Planungsleistung, der Nachtrag eine Bauleistung.
Der zweite Effekt ist schwerer zu beziffern und oft der größere: Eine geprüfte Planung geht mit belastbaren Mengen in die Ausschreibung. Die Angebote werden dadurch vergleichbar – und ein Bieter, der weiß, dass die Mengen geprüft sind, kalkuliert anders als einer, der auf Nachträge spekuliert.
Die Prüfung wird aus dem Planungsbudget bezahlt, der Nachtrag aus dem Baubudget. Das ist der eigentliche Unterschied in der Größenordnung.
Was eine Planprüfung nicht ist
Wir planen nicht, wir prüfen. Die Verantwortung für die Planung bleibt vollständig beim Fachplaner – und genau diese Trennung macht das Ergebnis für beide Seiten verwertbar.
Eine Planprüfung ist auch kein Misstrauensvotum gegenüber dem Planer. Sie stellt regelmäßig fest, dass Punkte, die von außen kritisiert werden, fachlich in Ordnung sind – und macht damit sichtbar, wo Zuarbeit anderer Beteiligter fehlt. Für einen guten Fachplaner ist ein Prüfbericht ein Beleg seiner Leistung.
Ein Punkt gehört zur Unabhängigkeit und steht deshalb auf jeder unserer Seiten: Planungen, die von Unternehmen unserer Unternehmensgruppe erstellt wurden, prüfen wir nicht. Auf Wunsch benennen wir Ihnen dafür einen unabhängigen Dritten.
Häufige Fragen
- Ist eine Planprüfung nicht Aufgabe der Bauleitung?
- Die Bauleitung überwacht die Ausführung gegen die Planung. Ob die Planung selbst rechnerisch trägt, ist eine andere Frage – und sie stellt sich vor dem ersten Spatenstich. Wer beides in einer Hand hat, prüft am Ende die eigene Arbeit.
- Unsere Planung kommt vom Generalunternehmer. Ändert das etwas?
- Es macht die Prüfung wichtiger. Bei einer Vergabe an einen Generalunternehmer liegt die Planung bei demjenigen, der auch baut – der Bauherr hat ihr fachlich nichts entgegenzusetzen. Genau für diese Konstellation ist eine unabhängige Prüfung gedacht.
- Wie lange dauert eine Planprüfung?
- Für ein mittleres Projekt zwischen zwei und vier Wochen, abhängig von Umfang und Vollständigkeit der Unterlagen. Den Termin nennen wir verbindlich, sobald die Unterlagen vorliegen – eine Prüfung, die den Vergabetermin sprengt, nützt niemandem.
- Was passiert mit den Befunden?
- Sie gehen als Prüfbericht an den Auftraggeber: nach Priorität geordnet, je Befund mit Fundstelle im Plan, betroffenem Regelwerk, Auswirkung und konkretem Korrekturvorschlag. Auf Wunsch prüfen wir nach der Überarbeitung nach und gleichen die Befundliste ab.
Planprüfung: die Fachplanung nachgerechnet, bevor gebaut wird
Ihre TGA-Planung geht demnächst in die Ausschreibung? Wir rechnen die Auslegung nach, prüfen die Schnittstellen zwischen den Gewerken und gleichen die Leistungsverzeichnisse mit der Planung ab – bevor eine Korrektur etwas kostet.

