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Kauf, Bau und Bestand

Gewährleistungs-Check im vierten Jahr – bevor die Frist abläuft

Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre, bei VOB-Verträgen häufig vier. Läuft sie ab, tragen Sie jeden danach auftretenden Mangel selbst – auch dann, wenn er von Anfang an angelegt war. Bestandshalter und Eigentümergemeinschaften vergessen diese Frist regelmäßig, weil in den ersten Jahren nichts auffällt.

Kauf, Bau und Bestand

Bevor die Frist abläuft

Wir prüfen die Anlagentechnik rechtzeitig vor Ablauf der Frist systematisch auf Mängel: Was funktioniert nicht wie geschuldet, was wurde abweichend von der Planung ausgeführt, welche Nachweise fehlen bis heute? Gerade fehlende Nachweise sind ein häufiger und leicht durchsetzbarer Punkt – ein nicht übergebenes Prüfprotokoll bleibt ein Mangel, auch wenn die Anlage scheinbar läuft.

Sie erhalten eine Mängelliste mit Befund, betroffenem Gewerk und Bewertung sowie einen Formulierungsvorschlag für die Rüge. Weil der Auftrag typischerweise Jahre nach dem ersten Kontakt entsteht, bieten wir den Check als Terminvereinbarung mit Erinnerung an: Wir melden uns rechtzeitig vor Ihrem Fristende.

  • Funktionsprüfung im Vergleich zum vertraglich geschuldeten Ergebnis
  • Abweichungen von Planung und Leistungsverzeichnis dokumentiert
  • Mängelliste rechtzeitig vor Fristablauf, damit sie noch wirkt
Heizungsverteiler mit Umwälzpumpe, Manometern und Absperrarmaturen in einem Heizraum

Warum bei uns

Was diese Prüfung verwertbar macht

Wir rechnen nach

Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.

Alle Gewerke

Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.

Wir führen nicht aus

Keine Instandsetzung, kein wirtschaftliches Interesse am Umfang einer Sanierung. Genau das macht die Feststellung für beide Seiten verwertbar.

Leistungsumfang

Was wir prüfen

  • 01

    Funktionsprüfung der Anlagentechnik im Vergleich zum vertraglich geschuldeten Ergebnis

  • 02

    Abweichungen der Ausführung von der Planung und vom Leistungsverzeichnis

  • 03

    Vollständigkeit der geschuldeten Nachweise: Mess-, Einregulierungs- und Prüfprotokolle

  • 04

    hydraulischer Abgleich und Einregulierung der Lüftung, soweit nicht nachgewiesen

  • 05

    erkennbare bauliche Mängel an Abdichtung, Anschlüssen und Oberflächen

  • 06

    Auswertung der bisherigen Störungshistorie und Wartungsberichte

  • 07

    Bewertung jedes Befunds nach Durchsetzbarkeit und wirtschaftlicher Bedeutung

  • 08

    Formulierungsvorschlag für die Mängelrüge

Anlass

Typische Anlässe

  • die Gewährleistungsfrist endet in den nächsten zwölf Monaten

  • Eigentümergemeinschaft nach Übernahme vom Bauträger

  • Wohnungsunternehmen mit mehreren Objekten aus derselben Bauphase

  • wiederkehrende Störungen, deren Ursache nie geklärt wurde

  • auffällig hoher Energieverbrauch seit der Inbetriebnahme

  • Nachweise, die bis heute nicht übergeben wurden

Ablauf

Was passiert, wenn Sie uns beauftragen

  1. 1

    Unterlagen sichten

    Abnahmeprotokoll, Leistungsverzeichnis und Fristen. Daraus ergibt sich, was geschuldet war und bis wann gerügt werden kann.

  2. 2

    Begehung mit Messung

    Funktionsprüfung der Anlagentechnik im Betrieb, dazu Bauteile und Aussenanlagen, soweit vereinbart.

  3. 3

    Mängel zuordnen

    Jeder Befund mit Zuordnung zum Gewerk und zum Verantwortlichen – Voraussetzung für eine wirksame Rüge.

  4. 4

    Bericht

    Mängelliste mit Fristbezug, als Grundlage für Ihre Rüge gegenüber den ausführenden Betrieben.

Grundlage

Wonach wir beurteilen

Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.

BGB §§ 634 ff.
Mängelrechte des Bestellers beim Werkvertrag
VOB/B § 13
Mängelansprüche und Verjährungsfristen
VOB/C
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen der Gewerke
DIN VDE 0100-600, DIN 1946-6, DIN 1988
Nachweise, die zur geschuldeten Leistung gehören

Was das kostet

Der Aufwand richtet sich nach Größe des Objekts und Umfang der Anlagentechnik. Bei mehreren Objekten aus derselben Bauphase sinkt der Aufwand je Objekt deutlich.

Gemessen an den Kosten, die nach Fristablauf vollständig bei Ihnen liegen, ist der Aufwand gering. Wir nennen den Preis vorab verbindlich.

Ausserhalb von Dortmund?

Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:

Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.

Häufige Fragen

Was Auftraggeber vorher wissen wollen

Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Etwa ein Jahr vor Fristende. Dann bleibt Zeit, die Mängel zu rügen, Nachbesserung zu verlangen und im Streitfall ein selbständiges Beweisverfahren einzuleiten, bevor die Frist abläuft.

Ist ein fehlendes Protokoll wirklich ein Mangel?

Ja. Die Dokumentation gehört zur geschuldeten Leistung. Fehlt sie, ist die Leistung unvollständig – unabhängig davon, ob die Anlage funktioniert. Das ist häufig der am einfachsten durchsetzbare Punkt einer Mängelliste.

Erinnern Sie mich an meine Frist?

Auf Wunsch ja. Wir nehmen Ihr Fristende auf und melden uns rechtzeitig vorher – der Auftrag entsteht typischerweise Jahre nach dem ersten Kontakt, deshalb gehört eine Wiedervorlage dazu.

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