Wir rechnen nach
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Kauf, Bau und Bestand
Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre, bei VOB-Verträgen häufig vier. Läuft sie ab, tragen Sie jeden danach auftretenden Mangel selbst – auch dann, wenn er von Anfang an angelegt war. Bestandshalter und Eigentümergemeinschaften vergessen diese Frist regelmäßig, weil in den ersten Jahren nichts auffällt.
Kauf, Bau und Bestand
Wir prüfen die Anlagentechnik rechtzeitig vor Ablauf der Frist systematisch auf Mängel: Was funktioniert nicht wie geschuldet, was wurde abweichend von der Planung ausgeführt, welche Nachweise fehlen bis heute? Gerade fehlende Nachweise sind ein häufiger und leicht durchsetzbarer Punkt – ein nicht übergebenes Prüfprotokoll bleibt ein Mangel, auch wenn die Anlage scheinbar läuft.
Sie erhalten eine Mängelliste mit Befund, betroffenem Gewerk und Bewertung sowie einen Formulierungsvorschlag für die Rüge. Weil der Auftrag typischerweise Jahre nach dem ersten Kontakt entsteht, bieten wir den Check als Terminvereinbarung mit Erinnerung an: Wir melden uns rechtzeitig vor Ihrem Fristende.

Warum bei uns
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.
Keine Instandsetzung, kein wirtschaftliches Interesse am Umfang einer Sanierung. Genau das macht die Feststellung für beide Seiten verwertbar.
Leistungsumfang
Funktionsprüfung der Anlagentechnik im Vergleich zum vertraglich geschuldeten Ergebnis
Abweichungen der Ausführung von der Planung und vom Leistungsverzeichnis
Vollständigkeit der geschuldeten Nachweise: Mess-, Einregulierungs- und Prüfprotokolle
hydraulischer Abgleich und Einregulierung der Lüftung, soweit nicht nachgewiesen
erkennbare bauliche Mängel an Abdichtung, Anschlüssen und Oberflächen
Auswertung der bisherigen Störungshistorie und Wartungsberichte
Bewertung jedes Befunds nach Durchsetzbarkeit und wirtschaftlicher Bedeutung
Formulierungsvorschlag für die Mängelrüge
Anlass
die Gewährleistungsfrist endet in den nächsten zwölf Monaten
Eigentümergemeinschaft nach Übernahme vom Bauträger
Wohnungsunternehmen mit mehreren Objekten aus derselben Bauphase
wiederkehrende Störungen, deren Ursache nie geklärt wurde
auffällig hoher Energieverbrauch seit der Inbetriebnahme
Nachweise, die bis heute nicht übergeben wurden
Ablauf
Abnahmeprotokoll, Leistungsverzeichnis und Fristen. Daraus ergibt sich, was geschuldet war und bis wann gerügt werden kann.
Funktionsprüfung der Anlagentechnik im Betrieb, dazu Bauteile und Aussenanlagen, soweit vereinbart.
Jeder Befund mit Zuordnung zum Gewerk und zum Verantwortlichen – Voraussetzung für eine wirksame Rüge.
Mängelliste mit Fristbezug, als Grundlage für Ihre Rüge gegenüber den ausführenden Betrieben.
Grundlage
Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.
Der Aufwand richtet sich nach Größe des Objekts und Umfang der Anlagentechnik. Bei mehreren Objekten aus derselben Bauphase sinkt der Aufwand je Objekt deutlich.
Gemessen an den Kosten, die nach Fristablauf vollständig bei Ihnen liegen, ist der Aufwand gering. Wir nennen den Preis vorab verbindlich.
Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:
Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.
Häufige Fragen
Etwa ein Jahr vor Fristende. Dann bleibt Zeit, die Mängel zu rügen, Nachbesserung zu verlangen und im Streitfall ein selbständiges Beweisverfahren einzuleiten, bevor die Frist abläuft.
Ja. Die Dokumentation gehört zur geschuldeten Leistung. Fehlt sie, ist die Leistung unvollständig – unabhängig davon, ob die Anlage funktioniert. Das ist häufig der am einfachsten durchsetzbare Punkt einer Mängelliste.
Auf Wunsch ja. Wir nehmen Ihr Fristende auf und melden uns rechtzeitig vorher – der Auftrag entsteht typischerweise Jahre nach dem ersten Kontakt, deshalb gehört eine Wiedervorlage dazu.