Wir rechnen nach
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Kauf, Bau und Bestand
Welche Anlage muss wann, von wem und nach welcher Vorschrift geprüft werden? Die Antwort verteilt sich über Bauordnungsrecht, Arbeitsschutzrecht, Trinkwasserverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Sonderbauverordnungen und die Auflagen der Baugenehmigung. Eigentümer, Verwalter und Geschäftsführer haften für die Einhaltung persönlich – und haben in der Praxis selten eine belastbare Übersicht.
Kauf, Bau und Bestand
Wir erstellen diese Übersicht objektbezogen: Für jede vorhandene Anlage halten wir fest, welche Prüfung erforderlich ist, in welchem Intervall, durch wen sie zu erfolgen hat, welche Rechtsgrundlage gilt und wann sie zuletzt durchgeführt wurde. Erkennbare Lücken werden benannt und nach Dringlichkeit geordnet.
Das Ergebnis ist ein Dokument, das im Alltag benutzbar ist – als Grundlage für die Instandhaltungsplanung, für die Beauftragung von Wartungsleistungen und als Nachweis gegenüber Gremien, Versicherern und Behörden. Da sich sowohl der Anlagenbestand als auch die Vorschriften ändern, ist eine jährliche Fortschreibung sinnvoll.

Warum bei uns
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.
Keine Instandsetzung, kein wirtschaftliches Interesse am Umfang einer Sanierung. Genau das macht die Feststellung für beide Seiten verwertbar.
Leistungsumfang
Aufnahme des tatsächlich vorhandenen Anlagenbestands je Gewerk
erforderliche Prüfungen mit Intervall, Rechtsgrundlage und geforderter Qualifikation des Prüfers
Abgrenzung zwischen bauaufsichtlich vorgeschriebener Prüfung, Sachkundigenprüfung und Wartung
Auswertung der vorhandenen Prüf- und Wartungsnachweise
erkennbare Lücken, nach Dringlichkeit geordnet
Zuordnung der Verantwortlichkeiten zwischen Eigentümer, Verwalter, Mieter und Dienstleister
Auflagen aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept, soweit sie den Betrieb betreffen
Vorschlag für eine Wiedervorlage- und Fortschreibungssystematik
Anlass
Übernahme eines Objekts oder Wechsel der Verwaltung
Unklarheit darüber, welche Prüfungen tatsächlich geschuldet sind
Nachfrage eines Versicherers oder einer Behörde nach Prüfnachweisen
Vorbereitung der Instandhaltungsplanung und Budgetierung
Wohnungsunternehmen und Verwaltungen mit größerem Bestand
Geschäftsführer, die ihre persönliche Verantwortung belastbar dokumentieren wollen
Ablauf
Welche Anlagen sind tatsächlich vorhanden? Der Bestand weicht häufig von den Unterlagen ab – und der Bestand entscheidet über die Pflichten.
Je Anlage: erforderliche Prüfung, Intervall, Rechtsgrundlage und die geforderte Qualifikation des Prüfers.
Welche Prüfung fehlt, welche ist überfällig, welche wurde von einer nicht dafür anerkannten Stelle durchgeführt.
Sie erhalten eine objektbezogene Matrix – als Grundlage für Ihren Prüfkalender und für den Nachweis gegenüber Dritten.
Grundlage
Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.
Der Aufwand richtet sich nach Anzahl und Art der vorhandenen Anlagen sowie danach, wie vollständig die Bestandsunterlagen sind. Die jährliche Fortschreibung ist deutlich günstiger als die Ersterstellung.
Für Bestände mit mehreren Objekten vereinbaren wir feste Konditionen je Objekt. Wir nennen den Preis vorab verbindlich.
Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:
Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.
Häufige Fragen
Grundsätzlich der Betreiber, also in der Regel der Eigentümer beziehungsweise die von ihm beauftragte Verwaltung. Eine Übertragung auf Dienstleister ist möglich, entbindet aber nicht von der Auswahl- und Überwachungspflicht. Die konkrete rechtliche Bewertung nimmt Ihr Rechtsbeistand vor – wir stellen fest, was technisch geschuldet ist.
Nur soweit sie in unseren Leistungsbereich fallen. Bauaufsichtlich vorgeschriebene Prüfungen sind anerkannten Prüfsachverständigen vorbehalten, andere erfordern eigene Qualifikationen. Die Übersicht benennt für jede Prüfung, welche Qualifikation erforderlich ist.