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Kauf, Bau und Bestand

Betreiberpflichten in der Gebäudetechnik – objektbezogen zusammengestellt

Welche Anlage muss wann, von wem und nach welcher Vorschrift geprüft werden? Die Antwort verteilt sich über Bauordnungsrecht, Arbeitsschutzrecht, Trinkwasserverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Sonderbauverordnungen und die Auflagen der Baugenehmigung. Eigentümer, Verwalter und Geschäftsführer haften für die Einhaltung persönlich – und haben in der Praxis selten eine belastbare Übersicht.

Kauf, Bau und Bestand

Verteilt über fünf Rechtsgebiete, zusammengestellt für Ihr Objekt

Wir erstellen diese Übersicht objektbezogen: Für jede vorhandene Anlage halten wir fest, welche Prüfung erforderlich ist, in welchem Intervall, durch wen sie zu erfolgen hat, welche Rechtsgrundlage gilt und wann sie zuletzt durchgeführt wurde. Erkennbare Lücken werden benannt und nach Dringlichkeit geordnet.

Das Ergebnis ist ein Dokument, das im Alltag benutzbar ist – als Grundlage für die Instandhaltungsplanung, für die Beauftragung von Wartungsleistungen und als Nachweis gegenüber Gremien, Versicherern und Behörden. Da sich sowohl der Anlagenbestand als auch die Vorschriften ändern, ist eine jährliche Fortschreibung sinnvoll.

  • Tatsächlich vorhandener Anlagenbestand je Gewerk aufgenommen
  • Prüfpflichten mit Intervall, Rechtsgrundlage und geforderter Qualifikation
  • Abgrenzung, was ein Prüfsachverständiger und was eine Fachfirma leisten darf
Grundriss auf einem Arbeitstisch, daneben Massstab und Stift

Warum bei uns

Was diese Prüfung verwertbar macht

Wir rechnen nach

Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.

Alle Gewerke

Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.

Wir führen nicht aus

Keine Instandsetzung, kein wirtschaftliches Interesse am Umfang einer Sanierung. Genau das macht die Feststellung für beide Seiten verwertbar.

Leistungsumfang

Was die Übersicht enthält

  • 01

    Aufnahme des tatsächlich vorhandenen Anlagenbestands je Gewerk

  • 02

    erforderliche Prüfungen mit Intervall, Rechtsgrundlage und geforderter Qualifikation des Prüfers

  • 03

    Abgrenzung zwischen bauaufsichtlich vorgeschriebener Prüfung, Sachkundigenprüfung und Wartung

  • 04

    Auswertung der vorhandenen Prüf- und Wartungsnachweise

  • 05

    erkennbare Lücken, nach Dringlichkeit geordnet

  • 06

    Zuordnung der Verantwortlichkeiten zwischen Eigentümer, Verwalter, Mieter und Dienstleister

  • 07

    Auflagen aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept, soweit sie den Betrieb betreffen

  • 08

    Vorschlag für eine Wiedervorlage- und Fortschreibungssystematik

Anlass

Typische Anlässe

  • Übernahme eines Objekts oder Wechsel der Verwaltung

  • Unklarheit darüber, welche Prüfungen tatsächlich geschuldet sind

  • Nachfrage eines Versicherers oder einer Behörde nach Prüfnachweisen

  • Vorbereitung der Instandhaltungsplanung und Budgetierung

  • Wohnungsunternehmen und Verwaltungen mit größerem Bestand

  • Geschäftsführer, die ihre persönliche Verantwortung belastbar dokumentieren wollen

Ablauf

Was passiert, wenn Sie uns beauftragen

  1. 1

    Bestand aufnehmen

    Welche Anlagen sind tatsächlich vorhanden? Der Bestand weicht häufig von den Unterlagen ab – und der Bestand entscheidet über die Pflichten.

  2. 2

    Pflichten zuordnen

    Je Anlage: erforderliche Prüfung, Intervall, Rechtsgrundlage und die geforderte Qualifikation des Prüfers.

  3. 3

    Lücken benennen

    Welche Prüfung fehlt, welche ist überfällig, welche wurde von einer nicht dafür anerkannten Stelle durchgeführt.

  4. 4

    Übersicht übergeben

    Sie erhalten eine objektbezogene Matrix – als Grundlage für Ihren Prüfkalender und für den Nachweis gegenüber Dritten.

Grundlage

Wonach wir beurteilen

Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.

Betriebssicherheitsverordnung
Prüfpflichten für überwachungsbedürftige Anlagen und Arbeitsmittel
Landesbauordnung und Prüfverordnung
Wiederkehrende bauaufsichtliche Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen
TrinkwV und VDI/DVGW 6023
Pflichten des Betreibers einer Trinkwasserinstallation
DGUV Vorschrift 3
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
VDI 3810 und AMEV
Betreiben und Instandhalten von gebäudetechnischen Anlagen

Was das kostet

Der Aufwand richtet sich nach Anzahl und Art der vorhandenen Anlagen sowie danach, wie vollständig die Bestandsunterlagen sind. Die jährliche Fortschreibung ist deutlich günstiger als die Ersterstellung.

Für Bestände mit mehreren Objekten vereinbaren wir feste Konditionen je Objekt. Wir nennen den Preis vorab verbindlich.

Ausserhalb von Dortmund?

Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:

Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.

Häufige Fragen

Was Auftraggeber vorher wissen wollen

Wer haftet, wenn eine vorgeschriebene Prüfung nicht durchgeführt wurde?

Grundsätzlich der Betreiber, also in der Regel der Eigentümer beziehungsweise die von ihm beauftragte Verwaltung. Eine Übertragung auf Dienstleister ist möglich, entbindet aber nicht von der Auswahl- und Überwachungspflicht. Die konkrete rechtliche Bewertung nimmt Ihr Rechtsbeistand vor – wir stellen fest, was technisch geschuldet ist.

Führen Sie die Prüfungen anschließend selbst durch?

Nur soweit sie in unseren Leistungsbereich fallen. Bauaufsichtlich vorgeschriebene Prüfungen sind anerkannten Prüfsachverständigen vorbehalten, andere erfordern eigene Qualifikationen. Die Übersicht benennt für jede Prüfung, welche Qualifikation erforderlich ist.

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