Wir rechnen nach
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Kauf, Bau und Bestand
Pflaster- und Plattenflächen gehören zu den am häufigsten beanstandeten Bauleistungen überhaupt. Das liegt daran, dass sie sichtbar sind, dass jeder Nutzer sie täglich betritt und dass ihr Zustand unmittelbar auffällt: Eine abgesackte Stelle vor der Garage sieht jeder, eine unzureichend verdichtete Tragschicht sieht niemand.
Kauf, Bau und Bestand
Wir klären, ob eine beanstandete Fläche mangelhaft ausgeführt wurde oder ob das Schadensbild anderen Ursachen zuzuordnen ist. Dazu prüfen wir den Schichtaufbau über Schürfe, messen Schichtdicken und Ebenheit, bewerten Bettung und Fugenmaterial, das Gefälle und die Entwässerung sowie die Randeinfassung. Erst aus dem Zusammenspiel dieser Punkte ergibt sich eine belastbare Aussage.
Ein häufiges Missverständnis betrifft Ausblühungen und Farbunterschiede: Beides ist bei zementgebundenen Steinen produktionsbedingt möglich und stellt für sich genommen nicht ohne Weiteres einen Mangel dar. Ob im Einzelfall ein Mangel vorliegt, hängt von Ausmaß, Dauerhaftigkeit und vertraglicher Vereinbarung ab. Auch das gehört zu einer neutralen Beurteilung – gelegentlich zugunsten des ausführenden Betriebs.

Warum bei uns
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.
Keine Instandsetzung, kein wirtschaftliches Interesse am Umfang einer Sanierung. Genau das macht die Feststellung für beide Seiten verwertbar.
Leistungsumfang
Schichtaufbau: Frostschutzschicht, Tragschicht, Bettung – Dicke, Material und Verdichtung
Ebenheit, Höhenlage und Gefälle, Wasserführung über die Fläche
Bettungs- und Fugenmaterial: Kornaufbau, Wasserdurchlässigkeit, Verfüllgrad der Fugen
Fugenbreite, Verband und Verlegemuster
Randeinfassung und Rückenstütze, Wanderung der Randsteine
Terrassenplatten: Verlegung auf Stelzlagern, Splitt oder im Mörtelbett, Hohllagen und Kippeln
Anschluss an das Gebäude: Sockelabdichtung, Spritzwasserbereich, Schwellenausbildung
Ausblühungen, Farbunterschiede und Kantenabplatzungen: Bewertung als Mangel oder als hinnehmbare Eigenschaft
Belastbarkeit im Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung, insbesondere bei Befahrung durch Lieferfahrzeuge
Anlass
Setzungen und Spurrillen in Einfahrt oder Hoffläche
Terrassenplatten kippeln, klappern oder haben sich gelöst
Fugenmaterial wird ausgespült oder wächst zu
weiße Ausblühungen kurz nach der Fertigstellung
Wasser läuft zum Gebäude statt vom Gebäude weg
Streit mit dem ausführenden Betrieb über Nachbesserung oder Minderung
Frostschäden nach dem ersten Winter
Ablauf
Leistungsverzeichnis und Höhenplan. Sie bestimmen den geschuldeten Aufbau und die zulässigen Toleranzen.
Ebenheit, Gefälle und Fugenbild werden gemessen, nicht geschätzt. Bei strittigem Aufbau öffnen wir nach Abstimmung.
Messwerte gegen die einschlägigen Regelwerke und die vertraglich vereinbarten Toleranzen.
Befund je Teilfläche mit Angabe, was nachgebessert und was neu hergestellt werden muss.

Grundlage
Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.
Eine Begutachtung ohne Öffnung ist günstiger, lässt die Ursachenfrage aber häufig offen. Für eine belastbare Aussage zum Aufbau sind in der Regel Schürfe an einer oder zwei repräsentativen Stellen erforderlich; der Eingriff ist klein und wird anschliessend wieder geschlossen.
Stellt sich ein Mangel heraus, sind die Kosten der Mangelfeststellung regelmäßig Teil des Schadenersatzanspruchs gegen den ausführenden Betrieb. Wir nennen den Preis vorab verbindlich.
Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:
Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.
Häufige Fragen
In der Regel nicht. Ausblühungen entstehen durch Kalkhydrat, das an die Steinoberfläche wandert, und verschwinden meist innerhalb der ersten Jahre durch Bewitterung. Ein Mangel kann vorliegen, wenn das Ausmaß ungewöhnlich ist oder wenn eine abweichende Beschaffenheit vereinbart wurde.
Für eine belastbare Aussage zum Aufbau in aller Regel ja – an einer oder zwei repräsentativen Stellen. Der Eingriff ist klein, die Fläche wird anschliessend wieder geschlossen, und ohne diesen Nachweis bleibt die Ursachenfrage offen.
Zunächst der Auftraggeber des Gutachtens. Stellt sich ein Mangel heraus, sind die Kosten der Mangelfeststellung regelmäßig Teil des Schadenersatzanspruchs gegen den ausführenden Betrieb. Wir sind keine Rechtsanwälte und beraten dazu nicht – Ihr Rechtsbeistand ordnet das ein.