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Kauf, Bau und Bestand

Gutachten für Pflasterflächen und Terrassenbeläge

Pflaster- und Plattenflächen gehören zu den am häufigsten beanstandeten Bauleistungen überhaupt. Das liegt daran, dass sie sichtbar sind, dass jeder Nutzer sie täglich betritt und dass ihr Zustand unmittelbar auffällt: Eine abgesackte Stelle vor der Garage sieht jeder, eine unzureichend verdichtete Tragschicht sieht niemand.

Kauf, Bau und Bestand

Sichtbar, täglich betreten, häufig beanstandet

Wir klären, ob eine beanstandete Fläche mangelhaft ausgeführt wurde oder ob das Schadensbild anderen Ursachen zuzuordnen ist. Dazu prüfen wir den Schichtaufbau über Schürfe, messen Schichtdicken und Ebenheit, bewerten Bettung und Fugenmaterial, das Gefälle und die Entwässerung sowie die Randeinfassung. Erst aus dem Zusammenspiel dieser Punkte ergibt sich eine belastbare Aussage.

Ein häufiges Missverständnis betrifft Ausblühungen und Farbunterschiede: Beides ist bei zementgebundenen Steinen produktionsbedingt möglich und stellt für sich genommen nicht ohne Weiteres einen Mangel dar. Ob im Einzelfall ein Mangel vorliegt, hängt von Ausmaß, Dauerhaftigkeit und vertraglicher Vereinbarung ab. Auch das gehört zu einer neutralen Beurteilung – gelegentlich zugunsten des ausführenden Betriebs.

  • Schichtaufbau geprüft: Frostschutz, Tragschicht, Bettung und Verdichtung
  • Ebenheit, Höhenlage und Wasserführung über die Fläche gemessen
  • Abgrenzung zwischen Ausführungsmangel und zulässiger Toleranz
Grundriss auf einem Arbeitstisch, daneben Massstab und Stift

Warum bei uns

Was diese Prüfung verwertbar macht

Wir rechnen nach

Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.

Alle Gewerke

Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.

Wir führen nicht aus

Keine Instandsetzung, kein wirtschaftliches Interesse am Umfang einer Sanierung. Genau das macht die Feststellung für beide Seiten verwertbar.

Leistungsumfang

Was wir prüfen

  • 01

    Schichtaufbau: Frostschutzschicht, Tragschicht, Bettung – Dicke, Material und Verdichtung

  • 02

    Ebenheit, Höhenlage und Gefälle, Wasserführung über die Fläche

  • 03

    Bettungs- und Fugenmaterial: Kornaufbau, Wasserdurchlässigkeit, Verfüllgrad der Fugen

  • 04

    Fugenbreite, Verband und Verlegemuster

  • 05

    Randeinfassung und Rückenstütze, Wanderung der Randsteine

  • 06

    Terrassenplatten: Verlegung auf Stelzlagern, Splitt oder im Mörtelbett, Hohllagen und Kippeln

  • 07

    Anschluss an das Gebäude: Sockelabdichtung, Spritzwasserbereich, Schwellenausbildung

  • 08

    Ausblühungen, Farbunterschiede und Kantenabplatzungen: Bewertung als Mangel oder als hinnehmbare Eigenschaft

  • 09

    Belastbarkeit im Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung, insbesondere bei Befahrung durch Lieferfahrzeuge

Anlass

Typische Anlässe

  • Setzungen und Spurrillen in Einfahrt oder Hoffläche

  • Terrassenplatten kippeln, klappern oder haben sich gelöst

  • Fugenmaterial wird ausgespült oder wächst zu

  • weiße Ausblühungen kurz nach der Fertigstellung

  • Wasser läuft zum Gebäude statt vom Gebäude weg

  • Streit mit dem ausführenden Betrieb über Nachbesserung oder Minderung

  • Frostschäden nach dem ersten Winter

Ablauf

Was passiert, wenn Sie uns beauftragen

  1. 1

    Unterlagen sichten

    Leistungsverzeichnis und Höhenplan. Sie bestimmen den geschuldeten Aufbau und die zulässigen Toleranzen.

  2. 2

    Fläche aufnehmen

    Ebenheit, Gefälle und Fugenbild werden gemessen, nicht geschätzt. Bei strittigem Aufbau öffnen wir nach Abstimmung.

  3. 3

    Bewerten

    Messwerte gegen die einschlägigen Regelwerke und die vertraglich vereinbarten Toleranzen.

  4. 4

    Bericht

    Befund je Teilfläche mit Angabe, was nachgebessert und was neu hergestellt werden muss.

Verrohrung einer Versorgungsanlage mit Flanschverbindungen, Absperrarmaturen und Behältern

Grundlage

Wonach wir beurteilen

Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.

VOB/C, ATV DIN 18318
Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken, Plattenbeläge und Einfassungen
FGSV-Regelwerke
Insbesondere ZTV Pflaster-StB und das Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken
DIN 18202
Toleranzen im Hochbau, Ebenheitsanforderungen
DIN 18533
Abdichtung erdberührter Bauteile, für den Gebäudeanschluss
Merkblätter des Bundesverbands Deutsche Beton- und Fertigteilindustrie
Bewertung von Ausblühungen

Was das kostet

Eine Begutachtung ohne Öffnung ist günstiger, lässt die Ursachenfrage aber häufig offen. Für eine belastbare Aussage zum Aufbau sind in der Regel Schürfe an einer oder zwei repräsentativen Stellen erforderlich; der Eingriff ist klein und wird anschliessend wieder geschlossen.

Stellt sich ein Mangel heraus, sind die Kosten der Mangelfeststellung regelmäßig Teil des Schadenersatzanspruchs gegen den ausführenden Betrieb. Wir nennen den Preis vorab verbindlich.

Ausserhalb von Dortmund?

Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:

Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.

Häufige Fragen

Was Auftraggeber vorher wissen wollen

Sind Ausblühungen ein Mangel?

In der Regel nicht. Ausblühungen entstehen durch Kalkhydrat, das an die Steinoberfläche wandert, und verschwinden meist innerhalb der ersten Jahre durch Bewitterung. Ein Mangel kann vorliegen, wenn das Ausmaß ungewöhnlich ist oder wenn eine abweichende Beschaffenheit vereinbart wurde.

Muss die Fläche für die Untersuchung geöffnet werden?

Für eine belastbare Aussage zum Aufbau in aller Regel ja – an einer oder zwei repräsentativen Stellen. Der Eingriff ist klein, die Fläche wird anschliessend wieder geschlossen, und ohne diesen Nachweis bleibt die Ursachenfrage offen.

Wer trägt die Kosten des Gutachtens?

Zunächst der Auftraggeber des Gutachtens. Stellt sich ein Mangel heraus, sind die Kosten der Mangelfeststellung regelmäßig Teil des Schadenersatzanspruchs gegen den ausführenden Betrieb. Wir sind keine Rechtsanwälte und beraten dazu nicht – Ihr Rechtsbeistand ordnet das ein.

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