Wir rechnen nach
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Kauf, Bau und Bestand
Im Tiefbau ist das Wesentliche nach der Fertigstellung nicht mehr sichtbar. Ob der Baugrubenverbau fachgerecht erstellt wurde, ob der Verfüllboden lagenweise eingebaut und verdichtet wurde, ob die Leitungszone die geforderte Bettung erhalten hat – all das entscheidet sich in einem Zeitfenster von wenigen Tagen und ist danach nur noch mit Aufwand nachweisbar. Genau deshalb entstehen hier so viele Streitigkeiten.
Kauf, Bau und Bestand
Wir begutachten Erd- und Tiefbauleistungen, Kanal- und Leitungsbau sowie Arbeiten des Garten- und Landschaftsbaus. Dazu gehören die Bewertung von Verdichtungsnachweisen, die Prüfung von Bettung und Verfüllung, die Beurteilung von Entwässerungsleistungen und Versickerungsanlagen sowie Aufmaß- und Mengenstreitigkeiten zwischen Auftraggeber und ausführendem Betrieb.
Wir führen diese Arbeiten nicht selbst aus. Unsere Aufgabe endet mit der Feststellung und der Bewertung – das ist die Voraussetzung dafür, dass unsere Aussage von beiden Seiten akzeptiert wird. Ein Betrieb, der Tiefbauleistungen erbringt, kann dieselben Leistungen nicht neutral begutachten.

Warum bei uns
Nicht nur Augenschein: Wir ziehen die Auslegung neu und stellen sie dem gegenüber, was tatsächlich eingebaut wurde.
Die vollständige Kostengruppe 400. Die teuersten Fehler liegen dort, wo zwei Gewerke aneinanderstossen und jeder den anderen zuständig sieht.
Keine Instandsetzung, kein wirtschaftliches Interesse am Umfang einer Sanierung. Genau das macht die Feststellung für beide Seiten verwertbar.
Leistungsumfang
Erdbau: Bodenaustausch, lagenweiser Einbau, Verdichtungsgrad und Plattendruckversuche
Baugrube und Verbau: Böschungsneigung, Standsicherheit, Wasserhaltung
Kanal- und Leitungsbau: Leitungszone, Bettung, Gefälle, Dichtheit, Kamerabefahrung
Entwässerung: Regenwasserableitung, Rückstausicherung, Versickerung und Rigolen
Verkehrsflächen: Frostschutz- und Tragschichten, Schichtdicken, Tragfähigkeit
Garten- und Landschaftsbau: Bodenaufbau, Substrate, Pflanzqualität, Anwuchs und Bewässerung
Aufmaß und Mengenermittlung bei Streit über abgerechnete Mengen
Beweissicherung an Nachbargebäuden vor Beginn der Bauarbeiten
Anlass
Setzungen an Verkehrsflächen, Zufahrten oder Terrassen nach kurzer Nutzungszeit
Wasser steht auf der Fläche, die Entwässerung funktioniert nicht
Streit über abgerechnete Massen und Bodenklassen
Rückstau und Überflutung nach Starkregen
Risse am Nachbargebäude nach Tiefbauarbeiten
Pflanzungen wachsen nicht an, Streit über Ursache und Gewährleistung
Ablauf
Baugrundgutachten, Leistungsverzeichnis und Ausführungsplanung. Sie bestimmen, was geschuldet ist.
Möglichst während der Ausführung, solange der Einbau sichtbar ist. Nachträglich nur mit Aufgrabung.
Verdichtungsgrad, lagenweiser Einbau und Standsicherheit – gemessen, wo die Fragestellung es verlangt.
Befund mit den zugrunde liegenden Messwerten und Angabe des erforderlichen Umfangs der Nacharbeit.

Grundlage
Eine Feststellung ist nur so belastbar wie das Regelwerk, gegen das gemessen wird.
Der Aufwand richtet sich nach der Grösse der Massnahme und danach, ob während der Ausführung begleitet oder nachträglich begutachtet wird. Eine Begleitung während der Ausführung ist deutlich günstiger als eine spätere Feststellung mit Aufgrabung.
Wir nennen den Preis vorab verbindlich. Plattendruckversuche und Bodenuntersuchungen beauftragen wir nach Abstimmung; die Kosten weisen wir gesondert aus.
Ortstermine übernehmen wir im Umkreis von rund 100 km – unter anderem in:
Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.
Häufige Fragen
Meist ja. Schichtdicken und Verdichtung lassen sich über Schürfe und Prüfungen an repräsentativen Stellen feststellen, Entwässerungsleistungen über Kamerabefahrung und Wasserprobe. Der Aufwand ist höher als bei einer baubegleitenden Prüfung, das Ergebnis aber belastbar.
Bei Tiefbauarbeiten in dichter Bebauung fast immer. Eine dokumentierte Bestandsaufnahme der Nachbargebäude vor Baubeginn kostet einen Bruchteil dessen, was ein späterer Streit über Rissbildungen kostet.
Nein. Wir begutachten ausschließlich. Ausführende Leistungen erbringen wir nicht – andernfalls wäre unsere Feststellung im Streitfall angreifbar.