Lünen grenzt unmittelbar nördlich an Dortmund und ist mit 17.193 Wohngebäuden und 43.481 Wohnungen die größte Stadt des Kreises Unna. Prägend ist der Bergbau: Die Zeche Minister Achenbach in Brambauer förderte von 1900 bis 1992, die Zeche Victoria im Norden von 1910 bis 1964. Was davon bis heute sichtbar bleibt, sind die Zechensiedlungen – und für sie gelten teils eigene Satzungen, die bis in die Haustechnik hineinreichen.
Ein zweiter Lüner Punkt betrifft jeden Eigentümer mit Kellerräumen: Die Entwässerungssatzung formuliert ausdrücklich, dass ein Verschulden gegen sich selbst vorliegt, wenn die Rückstausicherung fehlt. Diese Formulierung findet sich in keiner der Nachbarstädte so deutlich.
Wir begutachten in Lünen die technische Gebäudeausrüstung vollständig – von der Wärmeerzeugung bis zur Trinkwasserinstallation – und ordnen ein, welche Auflagen im Einzelfall gelten.
„Verschulden gegen sich selbst“ – so deutlich steht es sonst nirgends
Die Entwässerungssatzung des Stadtbetriebs Abwasserbeseitigung Lünen vom 8. Dezember 2021 verlangt in § 13 Abs. 3 funktionstüchtige Rückstausicherungen an allen Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene, ausdrücklich für alle Grundstücke – auch für solche, bei denen bisher keine eingebaut wurde. Dann folgt ein Satz, der in den Nachbarstädten so nicht steht: Sichert sich der Grundstückseigentümer nicht entsprechend diesen Regelungen gegen Rückstau, so liegt ein Verschulden gegen sich selbst vor. Ergänzend schließt § 19 Abs. 3 die Haftung des Betriebs aus, wenn vorgeschriebene Sicherungen fehlen oder nicht ordnungsgemäß funktionieren. Für die Auseinandersetzung mit einer Versicherung ist diese Formulierung von erheblicher Bedeutung.
§ 13 Abs. 3 und § 19 Abs. 3 der Entwässerungssatzung des SAL vom 08.12.2021, in Kraft seit 01.01.2022
Eine Denkmalsatzung, die Photovoltaik regelt
Lünen hat für seine Zechensiedlungen mehrere Gestaltungs- und Denkmalbereichssatzungen erlassen. Die Gestaltungssatzung Bergarbeitersiedlung Horstmar vom 8. März 2017 ist dabei eine Besonderheit: Sie regelt in § 12 ausdrücklich Photovoltaik- und Solarthermieanlagen und in § 14 energetische Maßnahmen. Der Geltungsbereich umfasst Querstraße, Wirthstraße, Ebertstraße, Schlegelstraße, Lanstroper Straße, Alter Postweg, Feldstraße und Preußenstraße. Wer dort eine Anlage plant, muss die Satzung kennen, bevor die Technik ausgelegt wird. Weitere Satzungen bestehen für die Alte Kolonie Brambauer von 1993, die Neue Kolonie am Wevelsbacher Weg von 1994, die Victoria-Kolonie von 2015 sowie für die Siedlungen Am Kanal und Oberbecker.
Gestaltungssatzung Bergarbeitersiedlung Horstmar vom 08.03.2017, §§ 12 und 14
Deiche als Senkungsfolge und Polderflächen ohne Vorflut
Der Lippeverband nennt Lünen ausdrücklich als einen der Standorte, an denen hohe Flussdeiche die offensichtlichste Folge bergbaubedingter Senkungen sind. Die Deiche führen die Gewässer wie auf Brücken über die Senkungsmulden, weshalb das Wasser aus den tiefer liegenden Umlandflächen nicht mehr natürlich abfließen kann – es entstehen Polderflächen, die dauerhaft gepumpt werden müssen. Im Ruhrgebiet sind das rund 600 Polderanlagen mit etwa einer Milliarde Kubikmeter jährlich. Zum Jahreswechsel 2023/24 trat die Lippe in Lünen deutlich über die Ufer. Für Gebäude in diesen Lagen ist die Grundwassersituation eine dauerhaft technisch beeinflusste – das gehört bei der Beurteilung von Feuchteschäden berücksichtigt.
Emschergenossenschaft und Lippeverband; RAG zu Poldermaßnahmen
Starkregen: Schwerpunkte Lünen-Süd und Niederaden
Der Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen hat seine Starkregengefahrenkarte 2021 aktualisiert; veröffentlicht ist ein Szenario mit 90 Millimetern. Als Schwerpunkträume sind Lünen-Süd und Niederaden benannt. Nach der Überflutung im Juli 2021 wurden mehrere Maßnahmen umgesetzt: 2022 der Entlastungskanal Dammwiese mit Entlastungsbecken, 2023 eine Bordhöhenerhöhung Am Vogelsberg, 2024 die Erweiterung der Rückhaltung An der Steinhalde; die beiden Hochwasserrückhaltebecken in Niederaden sollen vergrößert werden. Der SAL bietet kostenlose grundstücksbezogene Berichte zum Oberflächenabfluss an.
§ 13 Abs. 3 der Entwässerungssatzung des Stadtbetriebs Abwasserbeseitigung Lünen AöR vom 08.12.2021
Der Grundstückseigentümer hat an Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene funktionstüchtige und geeignete Rückstausicherungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzubauen. Die Pflicht gilt für alle Grundstücke, auch für solche ohne bisherige Sicherung. Sichert sich der Eigentümer nicht entsprechend, liegt nach dem Wortlaut der Satzung ein Verschulden gegen sich selbst vor.
Rückstauebene
In Lünen gilt als Rückstauebene in der Regel die Straßenoberkante.
Haftung
§ 19 Abs. 3 schließt die Haftung des Stadtbetriebs für Schäden aus, die dadurch entstehen, dass vorgeschriebene Rückstausicherungen nicht vorhanden sind oder nicht ordnungsgemäß funktionieren.
Wo wir arbeiten und wer zuständig ist
Stadtteile und Bezirke
Lünen-Mitte
Brambauer
Lünen-Süd
Lünen-Nord
Horstmar
Niederaden
Alstedde
Wethmar
Gahmen
Gutachten und Planprüfungen übernehmen wir auf Anfrage auch bundesweit.
Die Trinkwasserüberwachung liegt beim Kreis Unna; für Lünen, Selm, Werne und Bergkamen ist das Gesundheitshaus Lünen am Roggenmarkt zuständig.
Häufige Fragen aus Lünen
Was bedeutet „Verschulden gegen sich selbst“ in der Lüner Satzung?+
Die Formulierung steht wörtlich in § 13 Abs. 3 der Entwässerungssatzung und bezieht sich darauf, dass ein Eigentümer, der die vorgeschriebene Rückstausicherung nicht einbaut, den daraus folgenden Schaden selbst zu verantworten hat. Was das im konkreten Streitfall bedeutet, beurteilt ein Rechtsbeistand – wir stellen fest, ob eine Sicherung vorhanden, richtig dimensioniert und funktionsfähig war.
Wir wohnen in einer Zechensiedlung. Dürfen wir eine Wärmepumpe einbauen?+
Das hängt von der jeweiligen Satzung ab. Für die Bergarbeitersiedlung Horstmar regelt die Gestaltungssatzung von 2017 ausdrücklich Photovoltaik, Solarthermie und energetische Maßnahmen. Für die Alte Kolonie Brambauer, die Neue Kolonie und die Victoria-Kolonie bestehen eigene Satzungen. Vor der Auslegung der Technik sollte geklärt sein, welche Auflagen für Aufstellort, Leitungsführung und Außeneinheit gelten.
Unser Keller ist feucht, die Lippe liegt in der Nähe. Woran liegt das?+
In Lünen ist die Grundwassersituation durch die Polderbewirtschaftung technisch beeinflusst: Deiche als Senkungsfolge, dahinter Flächen ohne natürlichen Abfluss, die dauerhaft gepumpt werden. Das schließt andere Ursachen nicht aus – Schichtenwasser, defekte Leitungen, Kondensat oder mangelhafte Abdichtung kommen genauso in Betracht. Wir grenzen die Ursache über Schadensbild, Feuchtemessung in mehreren Tiefen und Raumklimaerfassung ein.
Begutachten Sie auch für Wohnungsunternehmen?+
Ja. In Lünen bewirtschaftet allein VIVAWEST mehr als 7.200 Wohnungen in 16 Quartieren, die Wohnungsbaugenossenschaft Lünen weitere 3.873. Für solche Bestände ist die systematische Erfassung der Anlagentechnik und der Betreiberpflichten regelmäßig sinnvoller als die Einzelfallbetrachtung.
Sie haben in Lünen einen Rückstauschaden, einen feuchten Keller oder ein Vorhaben in einer Siedlung mit eigener Gestaltungssatzung? Wir prüfen, was technisch vorliegt und welche Auflagen dabei zu beachten sind.
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